Versicherungsarten

Kunstwerke & Atelier versichern — was Künstler:innen wissen sollten

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Sie stecken Monate in eine Skulptur, ein Bild oder eine Glasarbeit — und dann geht sie beim Aufbau einer Ausstellung zu Bruch oder verschwindet aus einem Pop-up-Raum. Eine Atelier- bzw. Kunstversicherung fängt genau das auf. Hier erklären wir, wie sie funktioniert und worauf Sie achten sollten, damit Ihr Schutz wirklich zu Ihrer Arbeit passt.

Kurz erklärt: Was ist eine Atelierversicherung?

Eine Atelierversicherung schützt Ihre eigenen Kunstwerke — fertige Arbeiten genauso wie Werke, an denen Sie gerade arbeiten. Gute Tarife arbeiten mit einer sogenannten Allgefahren-Deckung: Versichert ist dann grundsätzlich alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist — also auch Bruch, Missgeschicke oder einfacher Diebstahl.

Viele Tarife lassen sich erweitern, zum Beispiel um Ihre Atelierausstattung (Werkzeuge, Öfen, Material), Elektronik (Kamera, Rechner, Beamer) und eine Betriebs-Haftpflicht.

Wo sind Ihre Werke versichert?

Der Schutz hängt typischerweise davon ab, wo sich Ihre Werke gerade befinden:

  • Im Atelier — hier gilt in der Regel der volle Schutz.

  • Auf Ausstellungen — meist mitversichert, wenn Sie die Ausstellung vorher anmelden. In Museen, Galerien, Kunsthallen und Kunstvereinen gilt häufig der volle Schutz. An anderen Orten — etwa Pop-up-Spaces, Zwischennutzungsräumen, Cafés oder Büros — sind oft nur bestimmte Gefahren versichert, zum Beispiel Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch.

  • Auf dem Transport — in vielen Tarifen von „Nagel zu Nagel", also vom Abhängen bis zum Aufhängen, sofern Transporte vereinbart sind.

  • Bei Ihnen zu Hause — oft vorübergehend mitversichert, häufig mit einer eigenen Höchstgrenze.

  • Im Ausland — typischerweise nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

Tipp: Melden Sie jede Ausstellung außerhalb Ihres Ateliers rechtzeitig vorher an — mit einer Liste der Werke und ihrer Werte, dem Ort, den Daten und dem Transportweg. Wir übernehmen das gern für Sie.

Darauf sollten Sie besonders achten

1. Ihre Materialien richtig angeben

Versicherer unterscheiden oft nach Material: Malerei, Grafik, Stein, Holz und Metall laufen häufig in einer Gruppe, bruchempfindliche Arbeiten wie Glas, Keramik, Installationen oder Videokunst in einer anderen — mit eigenem Beitrag und manchmal eigener Selbstbeteiligung. Damit im Ernstfall alles glatt läuft, sollten im Vertrag genau die Materialien stehen, mit denen Sie wirklich arbeiten. Neue Techniken? Geben Sie uns einfach kurz Bescheid.

2. Verkaufsausstellungen und Messen

Bei Verkaufsausstellungen und Kunstmessen setzen manche Tarife für die Entschädigung einen Abschlag auf den angegebenen Wert an (zum Beispiel 30 %). Gut zu wissen, wenn Sie die Werte für Ihre Exponatenliste festlegen.

3. Der Arbeitsprozess selbst

Schäden, die direkt beim Bearbeiten eines Werks entstehen — etwa ein Riss beim Glasblasen, beim Brennen im Ofen oder beim Bearbeiten von Stein — sind in Kunstversicherungen typischerweise ausgenommen. Auch Brandschäden durch Brennöfen oder Schweißgeräte sind oft gesondert geregelt. Geben Sie deshalb im Antrag an, ob Sie mit Öfen, offenem Feuer oder Schweißgeräten arbeiten.

4. Aufsicht und Sicherheit

Während Öffnungszeiten sollten Ihre Werke beaufsichtigt sein — auch auf Ausstellungen. Außerhalb der Öffnungszeiten gilt: Räume abschließen, vorhandene Sicherungen nutzen.

5. Lagerung und längere Abwesenheit

Werke außerhalb des Ateliers einlagern? Atelier länger leer, zum Beispiel während einer Residency? Beides sollten Sie dem Versicherer vorher mitteilen.

6. Galerien und Kommission

Geben Sie Werke in Kommission, lohnt ein Blick in den Vertrag mit der Galerie: Wer versichert die Werke dort? Den Fall, dass jemand ein Werk unterschlägt oder nicht bezahlt, deckt eine Kunstversicherung in der Regel nicht ab — das ist eher ein Thema für einen sauberen Kommissionsvertrag.

Was eine Atelierversicherung typischerweise nicht abdeckt

  • Haftpflicht: Schäden, die Sie anderen zufügen — etwa wenn bei einer Ausstellung ein Werk umfällt und jemanden verletzt. Dafür gibt es die Betriebs-Haftpflicht. Die private Haftpflicht ist für die berufliche Tätigkeit als Künstler:in in der Regel nicht gedacht, und viele Ausstellungsorte verlangen einen Nachweis.

  • Fremde Kunstwerke: Kuratieren oder organisieren Sie Ausstellungen mit Werken anderer, brauchen Sie dafür eigenen Schutz — für die Werke und für Ihre Haftung als Veranstalter:in.

  • Ihre Arbeitskraft: Fällt Ihre Hand oder Ihre Gesundheit aus, steht Ihr Einkommen still. Hier helfen eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung mit erhöhter Leistung für Hände und Finger.

Ihre Checkliste

  • Stehen alle Materialien, mit denen Sie arbeiten, im Vertrag?

  • Passt die Versicherungssumme zum Gesamtwert Ihrer Werke?

  • Wo lagern Ihre Werke — Atelier, Wohnung, Lager?

  • Wie oft stellen Sie aus, wo und auch im Ausland?

  • Verkaufen Sie auf Ausstellungen oder über Galerien?

  • Arbeiten Sie mit Öfen, offenem Feuer oder Schweißgeräten?

  • Haben Sie eine Betriebs-Haftpflicht?

  • Führen Sie ein Werkverzeichnis mit Fotos und Werten?

Hinweis: Die hier beschriebenen Leistungen basieren auf marktgebräuchlichen Bedingungswerken für Kunst- und Atelierversicherungen. Ihr konkreter Vertrag kann davon abweichen — maßgeblich sind immer Ihr Versicherungsschein und die Bedingungen Ihres Versicherers. Wir prüfen das gern im Detail für Sie.

So hilft FYNGO

Kunstversicherungen sind ein Spezialgebiet — und die Details entscheiden. Wir:

  • gleichen Ihren Vertrag mit Ihrer tatsächlichen Arbeit ab (Materialien, Werte, Orte),

  • melden Ihre Ausstellungen beim Versicherer an und klären vorher, wie der Ausstellungsort eingestuft wird,

  • schauen, ob Betriebs-Haftpflicht, Schutz für fremde Werke oder Auslandsausstellungen für Sie sinnvoll sind.

Sie stellen bald aus oder möchten Ihren Schutz einmal durchsehen lassen? Schreiben Sie uns einfach — wir freuen uns auf Ihre Arbeit! 🎨

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