Versicherungsarten
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) — Ihr Gesundheits-Benefit vom Arbeitgeber
Zuletzt aktualisiert:
Ihr Arbeitgeber bietet eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) an? Dann haben Sie einen echten Mehrwert — denn die bKV ergänzt Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung um zusätzliche Gesundheitsleistungen, in den meisten Fällen ohne dass Sie dafür selbst zahlen.
Kurz erklärt: Was ist die bKV?
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung. Ihr Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag mit einem Versicherer ab und übernimmt die Beiträge für seine Mitarbeitenden.
Das Besondere:
In der Regel keine Gesundheitsprüfung — Sie werden meist ohne Gesundheitsfragen aufgenommen (anders als bei privaten Zusatzversicherungen)
Arbeitgeber zahlt — in den meisten Modellen trägt der AG die Kosten vollständig
Sofortiger Schutz — oft keine oder nur kurze Wartezeiten
Auch für Familienangehörige (tarifabhängig) — manche Modelle erlauben die Mitversicherung von Partnern und Kindern (dann oft auf eigene Kosten)
Welche Leistungen bietet die bKV?
Die konkreten Leistungen hängen vom Tarif ab, den Ihr Arbeitgeber gewählt hat. Typische Bausteine:
Baustein | Typische Leistungen |
|---|---|
Zahnzusatz | Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie |
Vorsorge & Prävention | Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen (z. B. Reiseimpfungen), Gesundheits-Checks |
Sehhilfen | Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen, Augen-Laserbehandlung |
Naturheilkunde | Heilpraktiker, Osteopathie, Akupunktur, Physiotherapie über GKV-Limit hinaus |
Stationär | Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl |
Auslandsschutz | Auslandsreisekrankenversicherung, Rücktransport |
Budget-Tarife | Festes jährliches Gesundheitsbudget (z. B. 300–1.500 €), das Sie frei für Gesundheitsleistungen nutzen können |
Budget-Tarife sind besonders beliebt: Sie bekommen zum Beispiel 600 € im Jahr, die Sie für Brille, Zahnreinigung, Heilpraktiker oder Vorsorge verwenden können — ganz ohne Einzelnachweis pro Baustein.
Wo der Schutz der bKV typischerweise endet
Vorerkrankungen — bei den meisten Tarifen kein Ausschluss (weil keine Gesundheitsprüfung!), aber: laufende Behandlungen können ausgeschlossen sein
Rein kosmetische Eingriffe — ohne medizinische Indikation
Leistungen oberhalb der Tarifgrenzen — was der gewählte Baustein nicht abdeckt, tragen Sie selbst
Private Krankenversicherung — die bKV ist eine Zusatzversicherung. Sie ersetzt nicht die GKV oder PKV.
bKV und Steuern — eine fachliche Einordnung
Für Sie als Arbeitnehmer
Die bKV ist ein Sachbezug (geldwerter Vorteil)
Wenn der AG die bKV über die 50-€-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) abrechnet und Sie unter der Grenze bleiben: in der Regel steuerfrei für Sie
Alternativ kann der AG die bKV pauschal versteuern (§ 40 Abs. 1 EStG) — dann zahlen Sie ebenfalls keine Steuern
In der Praxis: Die meisten Arbeitgeber übernehmen die Versteuerung, sodass die bKV für Sie kostenfrei ist
Für Ihren Arbeitgeber
bKV-Beiträge sind Betriebsausgaben (steuerlich absetzbar)
Die bKV ist ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung
Die verbindliche steuerliche Einschätzung gibt Ihnen Ihre Steuerberatung.
Was passiert bei Jobwechsel?
Das ist die wichtigste Frage — und die Antwort hängt vom Tarif ab:
Situation | Was passiert? |
|---|---|
Jobwechsel — neuer AG hat bKV | Sie werden in den neuen Gruppenvertrag aufgenommen (in der Regel erneut ohne Gesundheitsprüfung). Der alte Vertrag endet. |
Jobwechsel — neuer AG hat keine bKV | Viele Tarife bieten ein Einzelfortführungsrecht: Sie können den Vertrag privat weiterführen — häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber zu Einzelkonditionen (oft teurer). Die Details regelt der jeweilige Tarif. |
Kündigung / Arbeitslosigkeit | Der Schutz endet mit dem Arbeitsverhältnis. Einzelfortführung möglich (s. o.). |
Elternzeit | Tarifabhängig — manche Tarife laufen weiter (AG zahlt), andere ruhen. |
bKV vs. eigene Krankenzusatzversicherung
Kriterium | bKV (vom AG) | Private Zusatzversicherung |
|---|---|---|
Kosten für Sie | Meist 0 € | Selbst bezahlt (z. B. 20–80 €/Monat) |
Gesundheitsprüfung | Keine | Ja — Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen/Zuschlägen führen |
Wartezeit | Oft keine oder kurz | Meist 3–8 Monate |
Portabilität | Endet mit dem Job (ggf. Einzelfortführung) | Gehört Ihnen dauerhaft |
Leistungsumfang | Vom AG festgelegt (nicht individuell wählbar) | Frei wählbar |
Fazit: Die bKV ist ein großartiger Basis-Benefit — aber sie ersetzt nicht zwingend eine eigene Zusatzversicherung. Wer langfristigen, individuellen Schutz will (besonders Zahnzusatz oder stationär), sollte ergänzend eine eigene Police prüfen.
Hinweis: Die konkreten Leistungen, Bausteine und steuerlichen Regelungen hängen vom jeweiligen Gruppenvertrag Ihres Arbeitgebers ab. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach den Details — oder lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was Ihr Tarif abdeckt.
So hilft FYNGO
bKV-Check: Was deckt Ihr Arbeitgeber-Tarif ab — und wo bleiben Lücken?
Ergänzungsberatung: Brauchen Sie zusätzlich eine eigene Zahnzusatz-, Krankenhaus- oder Heilpraktikerversicherung?
Jobwechsel: Was passiert mit Ihrer bKV — und wie sichern Sie den Schutz?
Für Arbeitgeber: Sie möchten eine bKV für Ihr Team einführen? → bAV & bKV – was bietet FYNGO für Arbeitgeber?
Weiterlesen
Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
Mehr aus dieser Rubrik
PKV-Beitragserhöhung — was kannst du jetzt tun?
Kfz-Versicherung wechseln — so geht’s richtig
Reiseversicherung — was brauchst du wirklich im Urlaub?
Gebäudepolice beim Immobilienkauf — übernehmen oder neu abschließen?
Pflegelücke — was die gesetzliche Pflegeversicherung wirklich zahlt
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) — Ihr Gesundheits-Benefit vom Arbeitgeber


