Versicherungsarten

Kfz-Versicherung – Teilkasko, Vollkasko, Haftpflicht

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Familie steht vor ihrem Haus

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, sobald du ein Fahrzeug zulassen willst — so wie etwa auch die Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht ist. Aber Kfz-Haftpflicht allein reicht nicht immer — je nach Fahrzeug und Situation lohnt sich auch Teil- oder Vollkasko.

Die drei Stufen im Überblick

1. Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherung)

Ohne Haftpflicht keine Zulassung. Sie zahlt, wenn du mit deinem Fahrzeug anderen einen Schaden zufügst:

  • Personenschäden (z. B. Verletzung des Unfallgegners)

  • Sachschäden (z. B. beschädigtes Fahrzeug, Leitplanke)

  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall des Geschädigten)

Dafür ist die Kasko da: Schäden an deinem eigenen Fahrzeug deckt die Haftpflicht in der Regel nicht.

2. Teilkasko (freiwillig)

Schützt dein eigenes Fahrzeug gegen Gefahren, die du nicht beeinflussen kannst.

3. Vollkasko (freiwillig)

Enthält alles aus der Teilkasko plus selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Was ist versichert? (nach AKB)

Die Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) regeln den Leistungsumfang im Detail:

Kfz-Haftpflicht

  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Gebrauch des Fahrzeugs

  • Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG): 7,5 Mio. € (Personenschäden), 1,3 Mio. € (Sachschäden), 50.000 € (reine Vermögensschäden)

  • Empfehlung: 100 Mio. € pauschal vereinbaren (bieten viele Tarife standardmäßig)

Teilkasko — versicherte Gefahren

  • Diebstahl (auch Teildiebstahl, z. B. Räder, Navi)

  • Brand und Explosion

  • Unwetterschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)

  • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben)

  • Wildunfall (in der Grunddeckung meist Haarwild, erweitert: alle Tiere)

  • Kurzschluss an der Verkabelung

  • Marderbiss — in der Grunddeckung oft nur Bissschäden, in besseren Tarifen auch Folgeschäden (z. B. durchgebissener Kühlschlauch → Motorschaden)

Vollkasko — zusätzlich versichert

  • Selbstverschuldete Unfälle

  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)

  • Fahrerflucht des Unfallgegners (wenn der Verursacher nicht ermittelbar ist)

Wichtig: Die AKB geben den allgemeinen Rahmen vor. Die tatsächlichen Leistungen hängen vom konkreten Tarif ab. Gerade bei Marderbiss-Folgeschäden, der Wildunfall-Definition — nur Haarwild oder alle Tiere? — und der Neupreis-Entschädigung unterscheiden sich die Tarife erheblich.

Wo der Schutz typischerweise endet

  • Vorsätzlich verursachte Schäden

  • Rennen oder rennähnliche Veranstaltungen

  • Schäden bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

  • Nutzung des Fahrzeugs für andere als im Vertrag vereinbarte Zwecke

  • Reine Betriebsschäden (z. B. Motorschaden durch Verschleiß)

  • Erdbeben, Kernenergie (Standardausschluss)

Wer ist versichert?

Laut AKB:

  • Du als Halter und Versicherungsnehmer

  • Der berechtigte Fahrer — jede Person, die das Fahrzeug mit deiner Erlaubnis fährt

  • Der berechtigte Insasse (im Rahmen der Haftpflicht)

Einschränkung: Wenn ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt oder der Fahrer alkoholisiert ist, kann der Versicherer den Schutz kürzen oder Regress nehmen.

Wo bin ich versichert?

  • Geografischer Geltungsbereich: Europa und die in der Grünen Karte genannten Länder

  • Außerhalb Europas: Nur mit separater Erweiterung oder Sondervereinbarung

  • Bei Auslandsreisen: Grüne Versicherungskarte mitnehmen

Welche Stufe brauche ich?

Fahrzeug

Empfehlung

Warum?

Neuwagen / hoher Restwert

Vollkasko

Hoher finanzieller Verlust bei Totalschaden

3–5 Jahre alt

Vollkasko oder Teilkasko

Abhängig vom Restwert und SF-Klasse

Älter als 5 Jahre

Teilkasko

Schutz vor Diebstahl, Hagel, Glasbruch lohnt sich meist noch

Geringer Restwert

Nur Haftpflicht

Kaskoschaden lohnt sich finanziell nicht mehr

Sinnvolle Extras

  • Fahrerschutz: Die Kfz-Haftpflicht zahlt für Schäden anderer — wenn du selbst einen Unfall verursachst und verletzt wirst, bleibt eine Lücke. Ein Fahrerschutz schließt sie, z. B. für Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

  • Schutzbrief: Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen oder Rücktransport — oft günstig im Kfz-Vertrag erhältlich. Prüfe, ob du schon über einen Automobilclub abgesichert bist.

  • E-Auto: Achte auf den Einschluss von Akku (auch bei Kurzschluss oder Tierbiss), Ladekabel und Wallbox sowie auf eine längere Neupreisentschädigung.

Beitrag beeinflussen

  • Schadenfreiheitsklasse (SF) — je länger unfallfrei, desto günstiger

  • Selbstbeteiligung — 150 € (TK) / 300 € (VK) sind üblich und senken den Beitrag spürbar

  • Jährliche Fahrleistung — weniger Kilometer = günstiger

  • Stellplatz — Garage ist günstiger als Straßenrand

  • Fahrerkreis — je weniger Fahrer, desto günstiger

  • Werkstattbindung — günstigerer Beitrag, dafür Reparatur in Partnerwerkstatt

Hinweis: Die hier beschriebenen Leistungen basieren auf den Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) und gängigen Tarifstandards. Dein konkretes Produkt kann davon abweichen. Wir prüfen das gerne für dich.

So hilft FYNGO

Kfz-Versicherung ist jedes Jahr ein Thema — wir prüfen deinen Vertrag, schauen auf die Bedingungen und finden für dich einen starken Tarif. Und im Schadenfall begleiten wir dich je nach Mitgliedschaft aktiv durch den gesamten Prozess.

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