Versicherungsarten

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge — einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert:

Familie steht vor ihrem Haus

Kurz gesagt: Je höher die staatliche Förderung, desto weniger kommst du an dein Geld. Schicht 1 (gesetzliche Rente, Rürup) fördert am stärksten und bindet am stärksten. Schicht 2 (Riester, betriebliche Altersvorsorge) liegt dazwischen. Schicht 3 (private Rente, Depot) bekommt keine Förderung, dafür volle Freiheit. Die meisten brauchen eine Mischung.

Die gesetzliche Rente allein wird für die wenigsten reichen: Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) liegt bei rund 48 % — gemeint ist das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst, nicht dein persönliches letztes Gehalt. Deine individuelle Lücke kann deutlich größer sein.

Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten aufgebaut — jede mit eigenen Regeln, Steuervorteilen und Zielgruppen. Wer die Systematik versteht, trifft bessere Entscheidungen. Dieser Artikel erklärt dir, wie die drei Schichten funktionieren und welche Bausteine für dich relevant sein könnten.

Kurz erklärt: Warum drei Schichten?

Der Gesetzgeber hat die Altersvorsorge in drei Schichten gegliedert, um verschiedene Fördermodelle und Besteuerungsregeln sauber zu trennen:

  • Schicht 1 — Basisversorgung: Staatlich gefördert, dafür stark gebunden. Ziel: Grundabsicherung im Alter.

  • Schicht 2 — Zusatzversorgung: Staatlich gefördert, aber mit mehr Flexibilität als Schicht 1.

  • Schicht 3 — Privatvorsorge: Keine staatliche Förderung, dafür maximale Flexibilität.

Die Grundidee: Je stärker die staatliche Förderung, desto stärker die Einschränkungen bei Zugriff und Verwendung.

Schicht 1 — Basisversorgung

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

  • Pflicht für Arbeitnehmer, freiwillig für Selbstständige

  • Beiträge sind steuerlich absetzbar (2026: 100 % als Sonderausgaben)

  • Rente wird im Alter nachgelagert besteuert (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026: 84 %, er steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr bis 100 % im Jahr 2058)

  • Kein Kapitalwahlrecht — nur lebenslange Rente

  • Nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenenrente unter engen Voraussetzungen)

Rürup-Rente (Basisrente)

  • Für Selbstständige und Gutverdiener besonders interessant

  • Beiträge steuerlich absetzbar wie GRV (2026: bis 30.826 € / 61.652 € bei Verheirateten, abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rente)

  • Auszahlung nur als lebenslange Rente — kein Kapitalwahlrecht

  • Nicht beleihbar, nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenenrente bei Ehegatten, tarifabhängig)

  • Vorteil: Hohe Steuerersparnis in der Ansparphase

  • Nachteil: Totale Inflexibilität — kein vorzeitiger Zugriff möglich

Schicht 1 in einem Satz: Maximale Steuerförderung, minimale Flexibilität. Gut für die Grundabsicherung, aber du kommst vor Rentenbeginn nicht an das Geld.

Schicht 2 — Zusatzversorgung (staatlich gefördert)

Riester-Rente

  • Für Arbeitnehmer (und deren Ehegatten) gedacht

  • Staatliche Zulagen: 175 € Grundzulage + 300 € pro Kind (ab 2008 geboren)

  • Alternativ: Sonderausgabenabzug bis 2.100 €/Jahr

  • Auszahlung im Alter als Rente (mind. 70 %) + optional Teilkapitalauszahlung (max. 30 %)

  • Vorteil: Zulagen besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener

  • Nachteil: Komplexe Regeln, hohe Kosten bei vielen Anbietern, eingeschränkte Produktauswahl

  • Neu ab 2027: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden ab 01.01.2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge laufen weiter, ein Wechsel ist freiwillig.

Neu ab 2027: das geförderte Altersvorsorgedepot

Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 08.05.2026 zugestimmt. Ab 01.01.2027 gibt es das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot:

  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, dazu 25 % auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € — maximal 540 € im Jahr

  • Kinderzulage: 100 % auf Beiträge bis 300 € je Kind

  • Neu: Auch Selbstständige werden förderberechtigt

Wir schauen gemeinsam, ob für dich ein Neustart oder ein Wechsel aus einem Riester-Vertrag sinnvoll ist, sobald die Produkte verfügbar sind.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die bAV ist der zweite Baustein in Schicht 2. Es gibt fünf Durchführungswege — je nachdem, wie der Arbeitgeber die Versorgung organisiert:

Durchführungsweg

Wer trägt es?

Wie funktioniert es?

Besonderheiten

Direktversicherung

Arbeitgeber schließt Lebensversicherung auf Arbeitnehmer ab

Beiträge aus Entgeltumwandlung (brutto) oder Arbeitgeberzuschuss

Häufigste Form bei KMU. Portabel bei Jobwechsel. Arbeitgeber muss 15 % Zuschuss geben (bei Entgeltumwandlung).

Pensionskasse

Externe Versorgungseinrichtung (oft branchenweit)

Ähnlich wie Direktversicherung, aber über eigenständige Kasse

Unterliegt der BaFin-Aufsicht. Weniger flexibel als Direktversicherung.

Pensionsfonds

Externe Versorgungseinrichtung mit mehr Kapitalmarktfreiheit

Beiträge fließen in Fonds — höhere Renditechancen, aber auch höheres Risiko

Arbeitgeber haftet subsidiär (Einstandspflicht). Durch PSVaG abgesichert.

Unterstützungskasse

Eigenständige Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers

Keine feste Obergrenze wie bei § 3 Nr. 63 (Grenzen: § 4d EStG, Angemessenheit)

Besonders attraktiv für Gutverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer. Steuerlich effizient. Arbeitgeber haftet, PSVaG-Schutz für Arbeitnehmer (nicht für beherrschende GGF).

Direktzusage (Pensionszusage)

Arbeitgeber direkt aus Firmenvermögen

Arbeitgeber verspricht Versorgungsleistung, bildet Rückstellungen

Für GGF und Führungskräfte. Höchste Flexibilität, aber bilanzwirksam. PSVaG-Schutz für Arbeitnehmer (nicht für beherrschende GGF).

Steuerliche Behandlung der bAV:

  • Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds: steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) → 2026: 8.112 € im Jahr; davon bis 4 % (4.056 €) auch sozialabgabenfrei

  • Unterstützungskasse und Direktzusage: keine feste Obergrenze wie bei § 3 Nr. 63 — die Grenzen setzen § 4d EStG bzw. die Angemessenheit der Zusage; sozialabgabenfrei ist eine Entgeltumwandlung nur bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze

  • Auszahlung im Alter: voll steuerpflichtig + Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge

Schicht 2 in einem Satz: Staatlich gefördert mit Zulagen oder Steuervorteilen, etwas flexibler als Schicht 1, aber immer noch ans Rentenalter gebunden.

Schicht 3 — Private Vorsorge (ungefördert)

Private Rentenversicherung

  • Keine staatliche Förderung → dafür volle Flexibilität

  • Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung

  • Besteuerung bei Auszahlung: nur Ertragsanteil wird besteuert (z. B. mit 67: nur 17 % der Rente sind steuerpflichtig)

  • Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62: Halbeinkünfteverfahren (nur 50 % der Erträge steuerpflichtig)

  • Vererbbar, beleihbar, flexibel

Fondsgebundene Rentenversicherung

  • Wie private Rentenversicherung, aber Beiträge fließen in Investmentfonds

  • Höhere Renditechancen, aber kein Garantiezins

  • Steuerliche Vorteile des Versicherungsmantels bleiben erhalten

  • Beliebte Variante: ETF-basierte Nettopolicen ohne Abschlusskosten

Depot / ETF-Sparplan (ohne Versicherungsmantel)

  • Kein Versicherungsprodukt, sondern direktes Investment

  • Maximale Flexibilität — jederzeit Zugriff

  • Besteuerung: 25 % Abgeltungsteuer auf Erträge (+ Soli, ggf. KiSt)

  • Kein Steuervorteil wie bei Versicherungsprodukten

  • Vergleich mit Rentenversicherung → eigener Artikel

Worauf du in Schicht 3 achten solltest

  • Kosten — Abschluss- und Verwaltungskosten sind der größte Renditefresser. Vergleichen lohnt sich.

  • Flexibilität — Kannst du Beiträge anpassen, pausieren oder zuzahlen?

  • Fondsauswahl — Welche Fonds stehen zur Verfügung? Gibt es ETFs?

  • Varianten der privaten Rentenversicherung — klassisch (Garantie + Überschüsse), fondsgebunden (mehr Chancen, mehr Schwankung) oder hybrid (Mischung)

  • Garantieniveau und Rentengarantiezeit — Wie viel ist garantiert, und wie lange wird die Rente mindestens gezahlt, auch bei frühem Tod?

  • Todesfallleistung und Hinterbliebenenrente — Was bekommen Partner oder Kinder?

  • Honorartarif vs. Provisionstarif — Honorartarife sind oft günstiger, weil weniger Kosten eingerechnet sind

  • Absicherung und Sparen trennen — Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung schließt du am besten als eigenständige BU ab, nicht als Zusatzbaustein in der Rentenversicherung. So bleibst du flexibel, wenn du beim Sparen einmal etwas ändern möchtest.

FYNGO-Tipp: Fang so früh wie möglich an. Schon kleine Beträge machen über Jahrzehnte einen großen Unterschied.

Schicht 3 in einem Satz: Maximale Flexibilität, keine staatliche Förderung, dafür freie Verfügung und Vererbbarkeit. Ideal als Ergänzung zu Schicht 1 und 2.

Übersicht: Die drei Schichten im Vergleich

Merkmal

Schicht 1 (Basis)

Schicht 2 (Zusatz)

Schicht 3 (Privat)

Produkte

GRV, Rürup

Riester (Bestand), bAV, ab 2027 Altersvorsorgedepot

Private RV, Fonds-RV, Depot

Steuerförderung Einzahlung

Ja (Sonderausgaben)

Ja (Zulagen / §3 Nr. 63)

Nein

Besteuerung Auszahlung

Voll (nachgelagert)

Voll (nachgelagert)

Nur Ertragsanteil / Halbeinkünfte

Kapitalwahlrecht

Nein

Teilweise (Riester 30 %)

Ja

Vorzeitiger Zugriff

Nein

Eingeschränkt

Ja

Vererbbarkeit

Nein (Ausnahme: Hinterbliebene)

Eingeschränkt

Ja

Pfändungsschutz

Ja

Ja (bAV)

Nein (Depot) / Ja (RV mit Bezugsrecht)

Ideal für

Grundsicherung, Selbstständige (Rürup)

Arbeitnehmer, Familien

Alle — als flexible Ergänzung

Welche Schicht passt zu dir?

  • Arbeitnehmer: Schicht 1 hast du automatisch (GRV). Prüfe, ob dein Arbeitgeber eine gute bAV anbietet (Schicht 2). Ergänze mit Schicht 3 für Flexibilität.

  • Selbstständige: Meist keine GRV-Pflicht → Rürup (Schicht 1) für die steuerliche Basis. Ab 2027 auch das geförderte Altersvorsorgedepot. Schicht 3 für Flexibilität und Liquidität.

  • Familien: Bestehende Riester-Verträge können durch Kinderzulagen attraktiv bleiben. Ab 2027 kommt das geförderte Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage dazu. Kombination mit Schicht 3 sinnvoll.

  • Gutverdiener: Rürup (Schicht 1) für maximale Steuerersparnis + Unterstützungskasse/Direktzusage (Schicht 2) + Schicht 3 als flexibler Baustein.

  • GGF / Geschäftsführer: Direktzusage oder Unterstützungskasse (Schicht 2) — steuerlich hoch effizient.

Hinweis: Die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich durch Gesetzesänderungen verändern; die hier dargestellten Regelungen entsprechen dem Rechtsstand 2026 und sind eine fachliche Einordnung. Die verbindliche steuerliche Einschätzung gibt dir deine Steuerberatung — den Kontakt stellen wir über unser Partnernetzwerk gerne her.

So hilft FYNGO

Altersvorsorge ist kein Einzelprodukt — sie ist ein System aus mehreren Bausteinen. Wir helfen dir:

  • Deine bestehende Versorgung über alle drei Schichten zu analysieren

  • Lücken zu identifizieren und passende Bausteine zu empfehlen

  • Produkte und Tarife zu vergleichen — nicht nach Provision, sondern nach Bedingungswerk und Kosten

  • Bei Bedarf den Kontakt zu Steuerberatern und Rentenberatern aus unserem Partnernetzwerk herzustellen

Weiterlesen

Wir schauen uns das mit dir an.

Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.

4,9 bei Google · 90 Bewertungen
Makler seit 2016Über 2.000 betreut