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Betriebsunterbrechungsversicherung — wenn Ihr Betrieb stillsteht

Zuletzt aktualisiert:

Inhaberpaar steht mit verschränkten Armen in seinem Café

Ein Brand, ein Leitungswasserschaden oder ein Maschinenausfall — und Ihr Betrieb steht still. Die Sachversicherung zahlt den Schaden am Gebäude oder an der Maschine. Aber wer ersetzt den entgangenen Gewinn, die weiterlaufenden Fixkosten und die Mehrkosten für den Notbetrieb? Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung. Wir sprechen hier bewusst von „Ertragsausfall“, damit sie nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verwechselt wird.

Kurz erklärt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (auch: Ertragsausfallversicherung) ersetzt den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn Ihr Betrieb nach einem versicherten Sachschaden ganz oder teilweise stillsteht.

Was sie zahlt:

  • Entgangener Gewinn — Umsatz minus variable Kosten, die durch den Stillstand wegfallen

  • Fortlaufende Fixkosten — Miete, Gehälter, Leasingraten, Versicherungsbeiträge

  • Mehrkosten — z. B. Umzug in Ausweichräume, Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit, Express-Lieferungen

Wer braucht sie?

Jedes Unternehmen, das bei einem Sachschaden Umsatzausfälle erleiden würde — also praktisch jedes. Besonders kritisch:

  • Produktion / Fertigung — Maschinenausfall = sofortiger Produktionsstopp

  • Gastronomie / Hotellerie — Küchenbrand = wochenlange Schließung

  • Einzelhandel — Wasserschaden im Laden = Ausfall der Verkaufsfläche

  • Handwerk — Brand in der Werkstatt = keine Aufträge

  • Büro / Dienstleistung — Serverraum-Brand = kein Zugriff auf Daten und Systeme

Was ist versichert?

Die Ertragsausfallversicherung ist an eine Sachversicherung gekoppelt — sie zahlt nur, wenn der Stillstand durch einen Sachschaden verursacht wurde, der unter die zugrunde liegende Sachpolice fällt.

Zugrunde liegende Sachversicherung

Ertragsausfall-Baustein

Beispiel

Feuerversicherung

Feuer-BU

Brand in der Lagerhalle → Produktion steht 3 Monate

Leitungswasserversicherung

Leitungswasser-BU

Rohrbruch flutet den Serverraum → IT fällt aus

Sturmversicherung

Sturm-BU

Dach abgedeckt → Betrieb für Wochen nicht nutzbar

Maschinenversicherung

MBUV (Maschinenbetriebsunterbrechung)

Produktionsmaschine defekt → Fertigungslinie steht

Elektronikversicherung

EBUV (Elektronik-BU)

Server-Totalschaden → IT-Infrastruktur wochenlang eingeschränkt

Wo der Schutz endet

  • Stillstand OHNE Sachschaden — z. B. Pandemie, Lieferkettenunterbrechung, Behördenauflagen (dafür gibt es Spezialdeckungen)

  • Streik, politische Unruhen

  • Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens

  • Sachschäden, die nicht in der Grundpolice versichert sind (z. B. Elementar ohne Elementarbaustein)

Worauf sollten Sie achten?

  • Versicherungssumme (Jahreshaftzeit): Basiert auf dem Jahresrohertrag (Umsatz minus Wareneinsatz/Material). Zu niedrig = Unterversicherung!

  • Haftzeit: Maximale Dauer der Leistung. Standard: 12 Monate. Bei länger dauernden Schäden (z. B. Neubau nach Brand): ggf. 18–24 Monate wählen.

  • Karenzzeit: Zeitraum, ab dem die Versicherung zahlt (oft 2–3 Tage). Kürzere Karenz = höherer Beitrag.

  • Wechselseitige Abhängigkeit: Wenn ein Standort von einem anderen abhängt (z. B. Zentrallager versorgt 5 Filialen) — ist das mitversichert?

  • Lieferanten- und Kundenausfall: Manche Tarife decken auch den Ausfall bei einem Zulieferer oder Großkunden (erweiterter Ertragsausfall / Rückwirkungsschaden).

  • Abstimmung mit Sachpolice: Der Ertragsausfallschutz sollte die gleichen Gefahren abdecken wie die Sachversicherung, damit keine Lücke entsteht.

Klassischer Fehler: Feuerversicherung vorhanden, aber keine Feuer-BU. Ein Brand zerstört die Werkstatt, der Sachversicherer zahlt den Wiederaufbau — die sechs Monate entgangener Gewinn und die Gehälter in dieser Zeit bleiben bei Ihnen.

Beispielrechnung

Position

Betrag/Monat

Entgangener Gewinn

15.000 €

Gehälter (fortlaufend)

25.000 €

Miete Büro/Halle

5.000 €

Leasingraten

3.000 €

Mehrkosten (Ausweichräume, Express)

8.000 €

Gesamt pro Monat Stillstand

56.000 €

Bei 3 Monaten Stillstand: 168.000 € — das kann ein kleines Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Hinweis: Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist keine eigenständige Police, sondern ein Baustein zur bestehenden Sachversicherung — Inhalt, Gebäude oder Maschine. Ohne passende Sachpolice gibt es keine Deckung.

So hilft FYNGO

  • Rohertrag berechnen: Wir ermitteln die richtige Versicherungssumme für Ihr Unternehmen

  • Lückenanalyse: Haben alle Sachpolicen den passenden Ertragsausfall-Baustein? Stimmen die Gefahren überein?

  • Haftzeit optimieren: Wie lange würde ein Wiederaufbau dauern? Daraus ergibt sich die richtige Haftzeit.

  • Sonderrisiken: Rückwirkungsschaden, Lieferantenausfall, Cyber-Betriebsunterbrechung — wir prüfen, was Sie brauchen

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