Gewerbekunden

bAV & bKV – was bietet FYNGO für Arbeitgeber?

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Inhaberpaar steht mit verschränkten Armen in seinem Café

Kurz gesagt: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) sind starke Instrumente, um Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und bei Entgeltumwandlung gibt der Arbeitgeber in der Regel mindestens 15 % dazu. Hier erklären wir, wie beides funktioniert und wie FYNGO Sie dabei unterstützt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Was ist das?

Die bAV ist eine vom Arbeitgeber unterstützte Altersvorsorge. Mitarbeitende können einen Teil ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine Altersvorsorge umwandeln. Abgesichert werden je nach Vertrag:

  • Altersrente oder Kapitalauszahlung ab Renteneintritt

  • Berufsunfähigkeitsrente (als Zusatzbaustein)

  • Hinterbliebenenschutz (Witwen-/Waisenrente, je nach Vertrag)

Auch Geschäftsführer einer GmbH können eine bAV erhalten.

Die fünf Durchführungswege

  • Direktversicherung — der häufigste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Mitarbeitenden ab

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Unterstützungskasse

  • Direktzusage/Pensionszusage

Vorteile für Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung – attraktives Benefit für Fachkräfte

  • Arbeitgeberzuschuss ist oft günstiger als eine Gehaltserhöhung

  • Gesetzlicher Anspruch – Arbeitgeber müssen die Entgeltumwandlung ermöglichen

Vorteile für Mitarbeitende

  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase

  • Zusätzliche Altersvorsorge

  • Arbeitgeberzuschuss on top

Worauf Sie achten sollten

  • Arbeitgeberzuschuss — seit 2019 für neue und seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen: mindestens 15 % Zuschuss, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds)

  • Insolvenzschutz — Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gesichert, seit 2022 auch viele Pensionskassen. Direktversicherungen sind über die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer geschützt.

  • Portabilität — was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel? Direktversicherungen lassen sich in der Regel am einfachsten übertragen

  • Steuer- und Sozialversicherungsvorteile — Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (2026: bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, davon bis 4 % sozialversicherungsfrei)

  • Nachgelagerte Besteuerung — die Auszahlung im Alter ist steuerpflichtig, gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf in der Regel auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • Kosten — Verwaltungs- und Abschlusskosten können die Rendite deutlich schmälern

  • Zweckbindung — die bAV ist für das Alter gedacht, eine vorzeitige Verfügung ist in der Regel ausgeschlossen. Bei fondsgebundenen Modellen schwankt der Wert.

Steuern und Sozialversicherung: Unsere Hinweise sind eine fachliche Einordnung, keine Steuerberatung. Die verbindliche steuerliche Einschätzung gibt Ihnen Ihre Steuerberatung.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Was ist das?

Die bKV ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Krankenzusatzversicherung. Mitarbeitende erhalten bessere Gesundheitsleistungen – je nach Tarif und Gruppengröße in der Regel ohne Gesundheitsprüfung.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Starkes Argument im Recruiting – Gesundheit als Benefit

  • Geringere Ausfallzeiten durch bessere Gesundheitsversorgung

  • Steuerlich – die Beiträge sind in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar; je nach Gestaltung kann die bKV als Sachbezug im Rahmen der monatlichen Freigrenze (derzeit 50 €) steuer- und beitragsfrei sein. Die verbindliche Einschätzung gibt Ihnen Ihre Steuerberatung.

Vorteile für Mitarbeitende

  • Bessere Gesundheitsleistungen (z. B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Brille)

  • Meist vereinfachte oder ganz ohne Gesundheitsfragen, je nach Tarif

  • Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten

Wie unterstützt FYNGO Sie?

Betriebliche Vorsorge ist ein komplexes Thema – deshalb begleiten wir sie bei FYNGO persönlich, mit einem festen Ansprechpartner und spezialisierten Partnern im Hintergrund. Die Beratung zu Gesundheitskonzepten und Mitarbeiterbenefits gehört für Gewerbekunden zum Leistungsumfang.

Wir:

  • Beraten Sie bei der Auswahl des passenden Modells und Durchführungswegs

  • Vergleichen Anbieter und Tarife und achten auf niedrige Kosten und faire Konditionen

  • Unterstützen bei der Kommunikation an Ihre Mitarbeitenden und erklären ihnen ihre bAV-Optionen

  • Begleiten die Umsetzung und laufende Verwaltung

  • Liefern bei Bedarf die Vorarbeit für Versorgungsordnungen – das Dokument selbst erstellt unsere Partnerkanzlei, denn das ist eine Rechtsdienstleistung

bAV und bKV sind mehr als Versicherungen – sie sind Investitionen in Ihr Team. 😊

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