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Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht — Schutz für Freiberufler und Berater
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Wer beratend, planend oder heilend tätig ist, haftet persönlich für Fehler. Die Berufshaftpflicht schützt Freiberufler vor Schadenersatzforderungen — und ist in einigen Berufen gesetzlich vorgeschrieben. Führt Ihre Tätigkeit vor allem zu finanziellen Verlusten bei Dritten, kommt die Vermögensschadenhaftpflicht ins Spiel. Hier erfahren Sie, was beide leisten und wie sie sich abgrenzen.
Wer ist versichert?
Freiberufler und Selbstständige — Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, IT-Berater, Therapeuten u. v. m.
Unternehmen, deren Tätigkeit vor allem Vermögensschäden verursachen kann — typisch sind IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen, Makler, Buchhalter, Treuhänder
Je nach Tarif auch angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter
Berufsanfänger können oft günstigere Einstiegstarife nutzen
Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht — was ist der Unterschied?
Berufshaftpflicht — deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen (z. B. Behandlungs-, Planungs- oder Beratungsfehler)
Vermögensschadenhaftpflicht — deckt echte Vermögensschäden, also finanzielle Verluste ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden
Betriebshaftpflicht — der Grundschutz für Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb; Vermögensschäden sind dort oft nur eingeschränkt enthalten
Manche Policen kombinieren mehrere Bausteine. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Tätigkeit ab.
Was ist versichert?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen (Berufshaftpflicht)
Behandlungsfehler (Heil- und Gesundheitsberufe)
Planungs- und Beratungsfehler (Architekten, Ingenieure, Berater)
Rechtsberatungsfehler (Anwälte, Steuerberater)
Echte Vermögensschäden (Vermögensschadenhaftpflicht), zum Beispiel:
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Wo der Schutz endet
Vorsätzliche Schäden
Garantie- und Gewährleistungsansprüche, Garantieübernahmen und Vertragsstrafen
Schäden außerhalb der versicherten Tätigkeit
Schäden im eigenen Unternehmen (Eigenschaden)
Bußgelder und Strafen
Verstöße vor Vertragsbeginn — sie sind in der Regel nur versichert, wenn eine Rückwärtsversicherung (Rückwärtsdeckung) vereinbart ist
Worauf sollten Sie achten?
Pflichtversicherung — gesetzlich vorgeschrieben ist die Berufshaftpflicht zum Beispiel für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler. Für Ärzte ergibt sich die Pflicht aus dem Berufsrecht, für Architekten und Ingenieure hängt sie vom Bundesland und der Kammer ab. Für Unternehmensberater oder IT-Dienstleister gibt es in der Regel keine gesetzliche Pflicht – sinnvoll ist der Schutz trotzdem.
Deckungssumme — je nach Beruf, Auftragsvolumen und Risiko, oft mindestens 1–5 Mio. €
Nachhaftung — wie lange der Schutz nach Vertragsende wirkt (wichtig bei langen Projektlaufzeiten)
Rückwärtsdeckung — ob auch Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn mitversichert sind
Tätigkeitsbeschreibung — muss Ihr tatsächliches Berufsfeld und Leistungsspektrum genau abbilden
Sublimits — manche Leistungen sind innerhalb der Deckungssumme begrenzt
Selbstbehalt — bei der Vermögensschadenhaftpflicht oft 500–2.500 € pro Schadenfall
So hilft FYNGO
Wir finden den passenden Tarif für Ihr Berufsbild
Wir prüfen, ob Sie eine separate Vermögensschadenhaftpflicht brauchen oder ob Ihre Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht Vermögensschäden bereits einschließt
Wir achten auf ausreichende Deckungssummen, Tätigkeitsbeschreibung und Nachhaftung
Im Schadenfall unterstützen wir Sie gegenüber Ihrem Versicherer bei der Schadenabwicklung
Ein Fehler in der Beratung kann teuer werden — die richtige Haftpflicht sorgt dafür, dass er nicht existenzbedrohend wird.
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