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Private Krankenversicherung
Die PKV ist kein besserer Tarif, sondern ein anderes System. Sie rechnet nach Risiko statt nach Einkommen, sichert Leistungen vertraglich zu — und lässt sich im Alter nur noch begrenzt korrigieren.
Beitrag nach Risiko, nicht nach Einkommen
Keine Familienversicherung — jeder eigener Vertrag
Tarifwechsel im Bestand ist ein gesetzliches Recht
★★★★★ 4,9 bei Google · 88 Bewertungen · IHK §34d/§34f · 2.000+ Kunden
§ 204 VVG
gibt dir das Recht, innerhalb deines Versicherers in jeden gleichartigen Tarif zu wechseln — unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für den bisherigen Leistungsumfang.
§ 204 Versicherungsvertragsgesetz
55 Jahre
Ab diesem Alter ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung praktisch ausgeschlossen, wenn du zuvor privat versichert warst.
§ 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch V
Basistarif
muss jeder private Versicherer anbieten. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt, die Leistungen entsprechen dem GKV-Niveau.
§ 152 Versicherungsaufsichtsgesetz
Alle Zahlen mit vollständiger Quellenangabe am Ende dieser Seite.
In der privaten Krankenversicherung schließt du einen Vertrag über konkrete Leistungen ab. Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Was im Vertrag steht, ist dir zugesichert und kann nicht wie in der gesetzlichen Versicherung durch Gesetzesänderung gekürzt werden. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.
IN EINEM SATZ
Die richtige Frage ist nicht, was sie heute kostet, sondern was sie mit 70 kostet.
Katharina, 35, verdient deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist gesund und kinderlos.
Der Wechsel wäre heute günstig. Entscheidend ist aber die Rechnung für später: Will sie Kinder, braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag. Sinkt ihr Einkommen in der Elternzeit, sinkt der PKV-Beitrag nicht mit. Diese Szenarien gehören vor die Entscheidung, nicht danach.
Miriam ist verbeamtet; der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen festen Prozentsatz ihrer Krankheitskosten.
Für Beamte ist die PKV meist die klar günstigere Lösung, weil nur der Restanteil versichert werden muss. Ein gesetzlich Versicherter zahlt dagegen den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil. Hier ist die Rechnung eindeutig — deshalb gibt es eigene Beihilfetarife.
Bernd bekommt eine Anpassung um mehr als hundert Euro im Monat und denkt an Kündigung.
Eine Kündigung wäre der teuerste Weg: Die über Jahrzehnte aufgebauten Alterungsrückstellungen blieben größtenteils zurück. Der Weg ist ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG — gleicher Versicherer, andere Tarifstruktur, Rückstellungen bleiben erhalten. Das ist Arbeit, aber es ist sein Recht.
Illustrative Beispiele — typische Schadenszenarien, keine konkreten FYNGO-Kundenfälle. Was tatsächlich geleistet wird, hängt vom Tarif, der Deckungssumme und dem Schadenhergang ab.
Ob du dich neu absichern willst, schon einen Vertrag hast oder gerade einen Schaden am Hals hast — such dir aus, was auf dich zutrifft.
DU BIST NOCH NICHT ABGESICHERT
Wir vergleichen über 50 Anbieter und prüfen die Klauseln, nicht nur den Preis. Du bekommst eine konkrete Empfehlung mit Begründung — und wir richten den Vertrag für dich ein.
DU HAST SCHON EINEN VERTRAG
Schick uns deine Police. Wir prüfen Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Klauseln und rechnen dir vor, was sich verbessern lässt. Über unsere Anbindungen kommen wir häufig an Konditionen und Deckungserweiterungen, die es im freien Vergleich nicht gibt.
ES IST SCHON ETWAS PASSIERT
Du meldest einmal — bei uns. Wir melden beim Versicherer, machen das Formular mit dir fertig, behalten die Fristen im Blick und haken nach — in jeder Mitgliedschaft. Mit dem Modul Schaden kümmern wir uns zusätzlich um alles drumherum.
Und damit es so bleibt: Wenn sich dein Leben ändert, melden wir uns — nicht erst, wenn du anrufst. Wie eng wir dich dabei begleiten, bestimmt deine Mitgliedschaft.
Beratung, Vermittlung und der Abschluss gehören für uns zur Maklerpflicht — die bekommst du in jeder Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bestimmt, wie eng wir dich danach im Alltag begleiten.
Mehr als Maklerpflicht — für jeden Kunden inklusive.
„Wir kümmern uns proaktiv um alles.“
Das bekommt jeder FYNGO-Kunde — ohne Aufpreis und ohne Bedingung.
Für alle, die noch mehr wollen: Jedes Modul hebt einen Bereich eine Stufe höher. Einzeln dazubuchbar, sechs Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar — alle drei zusammen sind complete+.
Preise pro Person und Monat inkl. 19 % USt. complete+ und Module laufen beim Start mindestens sechs Monate (bis zum Monatsende), danach sind sie jederzeit zum Monatsende kündbar. Das Modul Schaden kannst du auch direkt nach einem frischen Schaden buchen — es gilt ab dem ersten Tag. Versicherungsrechtliche Erstberatung und Steuerberatung erbringen unsere Partnerkanzleien; unsere Kooperationspartner lernst du im Gespräch persönlich kennen.
WAS DAS BEI DIESER SPARTE HEISST
safe+
Vertrag, Tarifbausteine und Beitragsentwicklung liegen in der digitalen Versicherungsakte. Du siehst jederzeit, was versichert ist.
Modul Vertragspflege
Zusätzlich prüfen wir bei jeder Beitragsanpassung, ob ein interner Tarifwechsel sinnvoll ist, und erklären dir die Rechnung mit allen Nachteilen.
Modul Schaden
Bei Erstattungen kämpfen wir ohnehin für dich beim Versicherer. Zusätzlich holen wir fehlende Rechnungen, Befunde und Belege selbst und stimmen uns mit Praxen und Kliniken ab.
Die Prämie für den Versicherungsvertrag zahlst du direkt an den Versicherer. Deine Mitgliedschaft ist die laufende Betreuung durch FYNGO und läuft getrennt davon.
Die Punkte, an denen sich gute von schlechten Verträgen unterscheiden.
Artikel aus unserem Help Center, die zu dieser Sparte passen.
BERATEN VON
Gründer von FYNGO · IHK §34d und §34f · IHK Start-Up-Center-Berater · seit 2016 im Versicherungsmarkt
Die PKV ist die einzige Entscheidung im Versicherungsbereich, die sich kaum rückgängig machen lässt. Deshalb rechne ich sie mit jedem Kunden bis ins Rentenalter durch — mit Kindern, mit Elternzeit, mit Einkommenseinbruch. Wenn sie dann noch trägt, ist sie richtig.
Fünfzehn bis dreißig Minuten Gespräch. Wir hören zu, prüfen und empfehlen — ohne Verkaufsdruck.
QUELLEN UND STAND DER RECHERCHE
Versicherung ist ein Thema, bei dem es um Geld und Existenz geht. Deshalb legen wir unsere Datengrundlage offen. Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den hier genannten Primärquellen.
Tarifwechselrecht innerhalb des Versicherers unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen
§ 204 Versicherungsvertragsgesetz
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 Jahren ausgeschlossen
§ 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch V
Pflicht jedes privaten Versicherers zum Angebot eines Basistarifs
§ 152 Versicherungsaufsichtsgesetz
Beitragsanpassung nur bei Überschreiten des Schwellenwerts und mit Zustimmung eines Treuhänders
§ 203 Versicherungsvertragsgesetz
Gesetzlicher Zuschlag von 10 % zur Beitragsentlastung im Alter, Wegfall ab 60
§ 149 Versicherungsaufsichtsgesetz
Methodik: Wir nutzen ausschließlich Primärquellen — Aufsicht, Branchenverbände und Verbraucherportale mit eigener Erhebung. Vergleichsportale ohne eigene Methodik und Anbieter-PR verwenden wir nicht. Aktualisierung mindestens halbjährlich.