Mehr als Maklerpflicht — für jedes Unternehmen inklusive.
- Ein Team, das Ihr Unternehmen kennt
- Ihre digitale Versicherungsakte
- Risiko- & Wachstumsberatung, Sonderkonzepte
- Versorgungsordnungen, Netzwerk & Spezialisten
Betriebliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer kann Entgeltumwandlung verlangen — und Sie müssen mindestens 15 Prozent dazugeben. Wer das gut macht, hat ein Instrument zur Bindung. Wer es schlecht macht, hat ein Haftungsrisiko.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für alle Beschäftigten
Mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss
Subsidiärhaftung des Arbeitgebers bleibt immer bestehen
★★★★★ 4,9 bei Google · 88 Bewertungen · IHK §34d/§34f · 2.000+ Kunden
15 %
des umgewandelten Entgelts muss der Arbeitgeber als Zuschuss weitergeben, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
§ 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz
8 % der BBG
können steuerfrei in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds eingezahlt werden; davon sind 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei.
§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz
3 Jahre
nach Erteilung der Zusage wird die Anwartschaft unverfallbar, sofern der Beschäftigte das 21. Lebensjahr vollendet hat. Aus Entgeltumwandlung ist sie sofort unverfallbar.
§ 1b Betriebsrentengesetz
Alle Zahlen mit vollständiger Quellenangabe am Ende dieser Seite.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers. Sie kann über fünf Durchführungswege umgesetzt werden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Finanziert wird sie durch Entgeltumwandlung, durch den Arbeitgeber oder beides. In jedem Fall haftet der Arbeitgeber für die zugesagte Leistung — auch wenn ein Versorgungsträger sie erbringt.
IN EINEM SATZ
Sie haften für die Zusage, nicht nur für die Beitragszahlung.
Ein Beschäftigter verlangt Entgeltumwandlung. Der Betrieb hat bisher keine Lösung.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Vertrag existiert. Ohne vorbereitete Lösung wird jeder Einzelfall zum Verwaltungsaufwand und zum Haftungsrisiko. Ein Rahmenvertrag mit einem Versorgungsträger löst das ein für alle Mal — und wirkt zugleich als Argument im Recruiting.
Eine Direktversicherung aus 2010 läuft mit hohen Kosten und niedriger Verzinsung weiter.
Kündigen ist selten richtig: Die Zusage bleibt bestehen, unabhängig davon, wie der Träger performt — und die Differenz schuldet am Ende der Arbeitgeber. Der richtige Weg ist die Prüfung, ob Neuzugänge in einen besseren Träger gehen und der Altbestand beitragsfrei gestellt wird.
Nach vier Jahren verlässt eine Angestellte den Betrieb; ihre Anwartschaft ist unverfallbar.
Sie kann den Vertrag privat fortführen, ruhen lassen oder den Wert auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Für den Betrieb ist wichtig, die Zusage sauber zu dokumentieren — Versorgungsordnungen und Zusagetexte sind genau dafür da.
Illustrative Beispiele — typische Schadenszenarien, keine konkreten FYNGO-Kundenfälle. Was tatsächlich geleistet wird, hängt vom Tarif, der Deckungssumme und dem Schadenhergang ab.
Ob Sie sich neu absichern möchten, schon einen Vertrag haben oder gerade einen Schaden am Hals haben — suchen Sie sich aus, was auf Sie zutrifft.
DU BIST NOCH NICHT ABGESICHERT
Wir vergleichen über 50 Anbieter und prüfen die Klauseln, nicht nur den Preis. Sie bekommen eine konkrete Empfehlung mit Begründung — und wir richten den Vertrag für Sie ein.
DU HAST SCHON EINEN VERTRAG
Schicken Sie uns Ihre Police. Wir prüfen Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Klauseln und rechnen Ihnen vor, was sich verbessern lässt. Über unsere Anbindungen kommen wir häufig an Konditionen und Deckungserweiterungen, die es im freien Vergleich nicht gibt.
ES IST SCHON ETWAS PASSIERT
Sie melden einmal — bei uns. Wir melden beim Versicherer, machen das Formular mit Ihnen fertig, behalten die Fristen im Blick und haken nach — in jeder Mitgliedschaft. Mit dem Modul Schaden kümmern wir uns zusätzlich um alles drumherum.
Und damit es so bleibt: Wenn sich in Ihrem Betrieb etwas ändert, melden wir uns — nicht erst, wenn Sie anrufen. Wie eng wir Sie dabei begleiten, bestimmt Ihre Mitgliedschaft.
Beratung, Vermittlung und der Abschluss gehören für uns zur Maklerpflicht — die bekommen Sie in jeder Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bestimmt, wie eng wir Sie danach im Alltag begleiten.
Mehr als Maklerpflicht — für jedes Unternehmen inklusive.
„Wir kümmern uns proaktiv um alles.“
Das bekommt jedes Unternehmen bei FYNGO — ohne Aufpreis und ohne Bedingung.
Für alle, die noch mehr wollen: Jedes Modul hebt einen Bereich eine Stufe höher. Einzeln dazubuchbar, gestaffelt nach Aufwand, sechs Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar — alle drei zusammen sind complete+.
Preise pro Unternehmen und Monat zzgl. USt. Die Staffel richtet sich beim R&B-Check nach den Verträgen im Prüfumfang (bis 10 · 11–30 · 31–75 · darüber individuell), beim Modul Schaden nach dem Schadenaufkommen der letzten drei Jahre (bis 2 · 3–6 · 7–15 Schäden pro Jahr · darüber individuell). complete+ und Module laufen beim Start mindestens sechs Monate (bis zum Monatsende), danach sind sie jederzeit zum Monatsende kündbar. Bucht Ihr Unternehmen complete+, ist die Geschäftsführung privat inklusive.
WAS DAS BEI DIESER SPARTE HEISST
safe+
Versorgungsordnung, Rahmenvertrag und alle Einzelzusagen liegen gebündelt in der digitalen Versicherungsakte.
Modul R&B-Check
Zusätzlich übernehmen wir die Beratung Ihrer Beschäftigten, dokumentieren sie, halten die Versorgungsordnung bei Gesetzesänderungen aktuell und betreuen den Bestand: Neuzugänge, Austritte, Übertragungen, Beitragsfreistellungen — bei Betriebsprüfungen liegen die Unterlagen bereit.
Modul Schaden
Im Leistungsfall Ihrer Beschäftigten — Rente, Berufsunfähigkeit, Todesfall — übernehmen wir den Versicherer ohnehin für Sie. Zusätzlich holen wir Nachweise bei Beschäftigten und Hinterbliebenen selbst und stimmen uns mit Lohnbuchhaltung und Steuerberatung ab.
Die Prämie für den Versicherungsvertrag zahlen Sie direkt an den Versicherer. Ihre Mitgliedschaft ist die laufende Betreuung durch FYNGO und läuft getrennt davon.
Die Punkte, an denen sich gute von schlechten Verträgen unterscheiden.
Artikel aus unserem Help Center, die zu dieser Sparte passen.
BERATEN VON
Gründer von FYNGO · IHK §34d und §34f · IHK Start-Up-Center-Berater · seit 2016 im Versicherungsmarkt
Die bAV ist für den Arbeitgeber zwei Dinge gleichzeitig: ein starkes Argument im Recruiting und eine Haftung, die über Jahrzehnte läuft. Deshalb ist sauber dokumentierte Beratung hier kein Luxus — sie ist der eigentliche Schutz des Unternehmens.
Fünfzehn bis dreißig Minuten Gespräch. Wir hören zu, prüfen und empfehlen — ohne Verkaufsdruck.
QUELLEN UND STAND DER RECHERCHE
Versicherung ist ein Thema, bei dem es um Geld und Existenz geht. Deshalb legen wir unsere Datengrundlage offen. Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den hier genannten Primärquellen.
Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltumwandlung
§ 1a Betriebsrentengesetz
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 %
§ 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz
Einstandspflicht des Arbeitgebers für die zugesagten Leistungen
§ 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz
Unverfallbarkeit von Anwartschaften
§ 1b Betriebsrentengesetz
Steuerfreiheit von Beiträgen bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz
Methodik: Wir nutzen ausschließlich Primärquellen — Aufsicht, Branchenverbände und Verbraucherportale mit eigener Erhebung. Vergleichsportale ohne eigene Methodik und Anbieter-PR verwenden wir nicht. Aktualisierung mindestens halbjährlich.