Wenn Sie die ersten Mitarbeitenden einstellen
Das erste Team. Wir machen Sie zum guten Arbeitgeber.
Mit den ersten Angestellten ändern sich Haftung, Pflichten und Erwartungen. Wir passen Ihre Absicherung an und zeigen Ihnen, welche Benefits wirklich etwas bringen — betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherung, Gruppenunfall.
Was sich ändert.
Angestellte müssen in der Betriebshaftpflicht erfasst sein, die Lohnsumme zählt für Beiträge, und ab dem ersten Mitarbeitenden gilt der Anspruch auf Entgeltumwandlung in der bAV.
Das übernehmen wir.
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Wir melden die neue Lohnsumme und erfassen die Tätigkeiten in der Betriebshaftpflicht.
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Für bAV und bKV liefern wir die Versorgungsordnung und richten das Budget ein.
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Gruppenunfall und Krankentagegeld für Inhaber prüfen wir gleich mit.
Häufige Fragen.
Sprechen wir über Ihr Unternehmen.
Jedes Unternehmen ist anders — deshalb starten wir mit einem persönlichen Gespräch. Fünfzehn Minuten reichen meistens.


