Lebenslagen
Todesfall eines Angehörigen — was ist jetzt wichtig?
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Kurz gesagt: Das Dringendste zuerst — Risikoleben-, Sterbegeld- und Unfallversicherung solltest du so schnell wie möglich melden, bei Tod durch Unfall verlangen viele Bedingungen die Meldung innerhalb von 48 Stunden. Alles andere hat etwas Zeit. Danach geht es darum, welche Verträge enden, welche auf die Erben übergehen und welche du umschreiben solltest. Und irgendwann, wenn Raum dafür ist: deine eigene Absicherung, die sich durch den Verlust verändert hat.
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. Neben der Trauer stehen plötzlich viele organisatorische und finanzielle Fragen im Raum — auch rund um Versicherungen. Dieser Artikel hilft dir, den Überblick zu behalten. Und du musst das nicht allein machen: Wir sind für dich da.
Sofort: Was ist in den ersten Tagen wichtig?
Sterbeurkunde beantragen — beim Standesamt (mehrere Ausfertigungen anfordern, du brauchst sie für Banken, Versicherer, Behörden)
Bestattung organisieren — Bestatter kontaktieren, Vorsorgeverfügungen prüfen
Risikoleben-, Lebens- und Sterbegeldversicherung melden — unverzüglich, also so bald wie möglich. Versicherungsschein suchen und Versicherer informieren (oder uns Bescheid geben).
Unfallversicherung prüfen — bei Tod durch Unfall gilt in vielen Bedingungen eine 48-Stunden-Meldefrist. Hier wirklich sofort handeln.
Arbeitgeber des Verstorbenen informieren — Gehalt, bAV-Ansprüche und ggf. Hinterbliebenenleistungen klären
Wichtig: Melde den Todesfall so schnell wie möglich an alle Versicherer — besonders bei Unfalltod. Im Zweifel lieber einen Tag zu früh als einen zu spät.
Welche Versicherungen zahlen an die Hinterbliebenen?
Versicherung | Leistung im Todesfall | An wen? / Was tun? |
|---|---|---|
Risikolebensversicherung | Einmalige Todesfallsumme | Bezugsberechtigte Person (oft Partner, Kinder) — Sterbeurkunde + Versicherungsschein einreichen |
Kapitallebensversicherung | Versicherungssumme plus Überschüsse | Bezugsberechtigte Person oder Erben — Bezugsrecht prüfen |
Sterbegeldversicherung | Feste Summe für die Bestattungskosten (oft 5.000–15.000 €) | Bezugsberechtigte Person |
Unfallversicherung (bei Unfalltod) | Die vereinbarte Todesfallsumme — Höhe tarifabhängig | Bezugsberechtigte Person oder Erben — meist innerhalb von 48 Stunden melden |
Private Rentenversicherung | Je nach Vertrag: Hinterbliebenenrente, Rentengarantiezeit oder Kapitalrückgewähr | Bezugsberechtigte Person oder Erben |
Rürup-Rente | Nur wenn eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde — sonst in der Regel kein Anspruch | Ehepartner / Kinder (mit Kindergeldanspruch) |
Riester-Rente | Das Guthaben kann förderunschädlich auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Sonst werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert. | Ehepartner bzw. Erben |
bAV (betriebliche Altersvorsorge) | Je nach Durchführungsweg und Zusage: Hinterbliebenenrente oder Kapitalleistung | Arbeitgeber des Verstorbenen kontaktieren |
Gesetzliche Rentenversicherung | Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) — unter bestimmten Voraussetzungen | Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen |
Bezugsrecht vs. Erbrecht — ein wichtiger Unterschied
Bei Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen ist oft eine bezugsberechtigte Person eingetragen (z. B. Ehepartner).
Diese Person bekommt die Leistung direkt vom Versicherer — das Geld fällt in der Regel nicht in den Nachlass.
Ist niemand eingetragen, fällt die Leistung in den Nachlass und wird nach Erbrecht verteilt.
Was passiert mit den Verträgen des Verstorbenen?
Versicherung | Was passiert? | Was tun? |
|---|---|---|
Krankenversicherung (GKV/PKV) | Endet mit dem Tod. Bei der PKV ggf. Beitragserstattung für bereits bezahlte Monate prüfen. | Versicherer informieren. Waren Angehörige über den Verstorbenen familienversichert, endet das — die Kasse führt sie in der Regel automatisch weiter (Anschlussversicherung); den künftigen Status zeitnah klären. |
Privathaftpflicht | Mitversicherte Partner und Kinder bleiben in der Regel bis zur nächsten Beitragsfälligkeit geschützt. Zahlt der überlebende Partner den nächsten Beitrag, wird er meist selbst Versicherungsnehmer. | Vertrag umschreiben oder eigenen Vertrag abschließen |
Hausratversicherung | Läuft weiter, wenn jemand in der Wohnung bleibt. Wird die Wohnung aufgelöst, endet der Schutz in der Regel spätestens zwei Monate nach dem Todesfall. | Wohnung nicht vorschnell räumen; bei Übernahme umschreiben |
Wohngebäudeversicherung | Geht im Erbfall mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge). Ein besonderes Sonderkündigungsrecht wie beim Kauf einer Immobilie gibt es dafür in der Regel nicht. | Versicherer informieren, auf die Erben umschreiben. Steht das Haus leer, unbedingt melden — Leerstand kann den Schutz gefährden. |
Kfz-Versicherung | Geht auf die Erben über. Das Fahrzeug bleibt versichert, der Versicherer sollte zeitnah informiert werden. | Ummeldung, bei Verkauf kündigen. Ob die Schadenfreiheitsklasse auf Angehörige übertragen werden kann, regelt der Versicherer. |
Rechtsschutzversicherung | Endet nicht automatisch sofort. Mitversicherte bleiben in der Regel bis zum Ende der bezahlten Versicherungsperiode geschützt; laufende Fälle bleiben gedeckt. | Umschreiben oder kündigen |
Berufsunfähigkeitsversicherung | Endet mit dem Tod. Eine laufende BU-Rente wird in der Regel bis zum Todesmonat gezahlt; Leistungen an Hinterbliebene gibt es nur bei einigen Tarifen mit Todesfallleistung. | Versicherer informieren, Vertrag prüfen |
Steuerliche Einordnung
Risiko- und Kapitallebensversicherung: Die Todesfallleistung ist in der Regel einkommensteuerfrei. Es kann aber Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Leistung zusammen mit dem übrigen Erbe die Freibeträge übersteigt (Ehepartner 500.000 €, Kinder je 400.000 €).
Über-Kreuz-Versicherung: Hat Partner A das Leben von Partner B versichert und die Beiträge selbst gezahlt, fällt auf die Auszahlung an A in der Regel weder Einkommen- noch Erbschaftsteuer an.
Steuern: Das ist eine fachliche Einordnung, keine Steuerberatung. Die verbindliche steuerliche Einschätzung gibt dir deine Steuerberatung.
Checkliste: Versicherungen im Todesfall
Alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen zusammensuchen (Ordner, Kontoauszüge mit Lastschriften, digitale Postfächer)
Risikoleben-, Lebens- und Sterbegeldversicherung unverzüglich melden
Unfallversicherung bei Unfalltod innerhalb von 48 Stunden melden
Bezugsberechtigte prüfen: Wer bekommt was direkt?
Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
bAV-Ansprüche beim Arbeitgeber klären
Krankenversicherung informieren, eigenen Versicherungsstatus klären
Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Rechtsschutz: umschreiben oder kündigen
Wohngebäudeversicherung auf die Erben umschreiben, Leerstand melden
Eigene Absicherung prüfen
Was viele vergessen: deine eigene Absicherung
Nach dem Verlust eines Partners oder Elternteils ändert sich oft die gesamte finanzielle Situation:
Wegfall des Einkommens — Reicht die Hinterbliebenenrente? Gibt es eine Versorgungslücke?
Haftpflicht — War der Verstorbene Versicherungsnehmer? Dann brauchst du einen eigenen Vertrag oder eine Umschreibung.
Berufsunfähigkeit — Ist deine eigene Arbeitskraft ausreichend abgesichert, jetzt wo ein Einkommen wegfällt?
Risikolebensversicherung — Jetzt besonders wichtig, wenn Kinder da sind.
Bezugsrechte — In deinen eigenen Verträgen aktualisieren.
Hinweis: Jeder Todesfall ist anders — die konkreten Schritte hängen von Familienkonstellation, bestehenden Verträgen und Erbsituation ab. Bei erbrechtlichen Fragen vermitteln wir bei Bedarf den Kontakt zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, bei steuerlichen Fragen zu einer Steuerberatung.
So hilft FYNGO
In einer solchen Situation sollst du dich nicht allein durch den Versicherungsdschungel kämpfen. Wir unterstützen dich:
Vertragsübersicht erstellen — Welche Versicherungen hatte der Verstorbene? Was muss gemeldet, gekündigt oder umgeschrieben werden?
Leistungsansprüche sichern — Fristen im Blick behalten, Formulare vorbereiten, Versicherer kontaktieren
Deine eigene Absicherung prüfen — Bist du nach dem Verlust noch gut geschützt?
Melde dich einfach, wenn du so weit bist — wir nehmen uns Zeit für dich. 💛
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Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
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