Schaden & Leistung

Mein Versicherer zahlt nicht — was kann ich tun?

Zuletzt aktualisiert:

Hagelschaden an der Motorhaube eines grünen Autos

Du hast einen Schaden gemeldet, eine Rechnung eingereicht oder eine Leistung beantragt — und der Versicherer lehnt ab oder reagiert nicht? Das ist frustrierend, aber du bist nicht machtlos. Hier ist dein Fahrplan.

Schritt 1: Ablehnungsgrund verstehen

Lies das Schreiben deines Versicherers genau. Der Versicherer MUSS dir den Ablehnungsgrund nennen. Typische Gründe:

  • Ausschluss in den Bedingungen — z. B. Vorerkrankung bei BU, grobe Fahrlässigkeit bei Hausrat

  • Wartezeit nicht erfüllt — häufig bei Rechtsschutz, Zahnzusatz

  • Obliegenheitsverletzung — du hast z. B. den Schaden zu spät gemeldet oder falsche Angaben gemacht

  • Kein Versicherungsfall — der Schaden fällt nicht unter den versicherten Tatbestand

  • Unterversicherung — die Versicherungssumme reicht nicht

  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung — bei Antragstellung wurden relevante Angaben nicht oder falsch gemacht

Tipp: Verstehst du den Ablehnungsgrund nicht? Frag nach. Du hast das Recht auf eine verständliche Begründung. Und: Nicht jede Ablehnung ist berechtigt — auch Versicherer machen Fehler.

Schritt 2: Uns Bescheid geben — wir legen Widerspruch ein

Wenn du die Ablehnung für falsch hältst, sag uns Bescheid. Wir prüfen die Entscheidung gegen deine Bedingungen. Gibt es einen guten Ansatz, legen wir für dich Widerspruch ein — in jeder Mitgliedschaft. Dafür hilft uns:

  1. Deine Sicht — warum ist die Ablehnung aus deiner Sicht falsch? Belege beifügen!

  2. Fristen — eine gesetzliche Widerspruchsfrist gibt es in der Regel nicht, trotzdem gilt: je schneller, desto besser. Achte auf die Verjährung (siehe unten) und auf Fristen in deinen Bedingungen — wir behalten sie im Blick.

  3. Unterlagen von Dritten — z. B. ärztliche Stellungnahmen. Wir sagen dir genau, welche wir brauchen; mit dem Modul Schaden holen wir sie selbst.

Schritt 3: Was wir als Makler zusätzlich tun

Als dein Makler können wir:

  • Die Ablehnungsbegründung fachlich prüfen

  • Mit dem Versicherer direkt verhandeln (Makler haben andere Ansprechpartner als Endkunden!)

  • Nachregulierung anstoßen, wenn der Versicherer zu wenig gezahlt hat

  • Bei Rechtsschutz: die Deckungsanfrage stellen und den Stichentscheid begleiten

Wichtig: Wir stehen auf deiner Seite, nicht auf der des Versicherers. Das ist der gesetzliche Auftrag eines Maklers (§ 59 Abs. 3 VVG).

Schritt 4: Versicherungsombudsmann

Wenn auch nach Widerspruch keine Einigung:

  • Kostenlose Schlichtungsstelle der deutschen Versicherungswirtschaft

  • Online-Antrag unter versicherungsombudsmann.de

  • Der Ombudsmann kann Entscheidungen bis 10.000 € für den Versicherer verbindlich treffen

  • Bei höheren Beträgen: Empfehlung (nicht verbindlich, aber oft wirksam)

  • Bearbeitungszeit: ca. 3–6 Monate

  • Verjährung wird gehemmt — du verlierst kein Recht durch die Schlichtung

Schritt 5: BaFin-Beschwerde

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die Aufsichtsbehörde:

  • Online-Beschwerde möglich unter bafin.de

  • Die BaFin kann keine Zahlungen anordnen, aber sie prüft, ob der Versicherer sich rechtswidrig verhält

  • Bei systematischem Fehlverhalten kann die BaFin eingreifen

  • Sinnvoll vor allem als Druckmittel bei großen Versicherern

Schritt 6: Anwalt / Klage

Letztes Mittel, wenn alles andere scheitert:

  • Rechtsschutzversicherung? → Deckungsanfrage stellen (FYNGO hilft!)

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen

  • Verjährung beachten: Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde und du davon wusstest (§ 199 BGB). Solange der Versicherer über deinen angemeldeten Anspruch noch nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG). Stand: Oktober 2026.

  • Prozesskostenrisiko abwägen — ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen

Typische Fälle und was du tun kannst

Situation

Was tun?

BU-Leistung abgelehnt

FYNGO einschalten — wir prüfen und legen bei gutem Ansatz Widerspruch ein, mit ärztlicher Stellungnahme. Bei Bedarf hilft unsere Partnerkanzlei (Verjährung beachten!).

Kfz-Schaden: zu wenig gezahlt

Eigenes Gutachten erstellen lassen (Kosten trägt ggf. der Versicherer). Nachregulierung fordern.

Hausrat: Ablehnung wegen grober Fahrlässigkeit

Prüfen: Hat dein Tarif den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit? Wenn ja → Widerspruch!

Rechtsschutz: Deckung abgelehnt

Stichentscheid beantragen, wenn dein Vertrag ihn vorsieht. Ein Anwalt prüft — bestätigt er die Erfolgsaussichten, ist der Versicherer in der Regel daran gebunden.

Versicherer antwortet einfach nicht

Wir haken beim Versicherer nach und setzen eine Frist (2 Wochen), danach Ombudsmann.

PKV: Rechnung nicht erstattet

Prüfen: Ist die Leistung im Tarif enthalten? Liegt ein GOÄ-Satz-Problem vor? PKV-Ombudsmann einschalten.

Fristen-Übersicht

  • Schadenmeldung: Unverzüglich, am besten innerhalb weniger Tage — die genaue Frist steht in deinen Bedingungen (bei Kfz in der Regel eine Woche)

  • Widerspruch gegen Ablehnung: In der Regel keine gesetzliche Frist, aber: schnell handeln und die Verjährung im Blick behalten.

  • Ombudsmann: Keine Frist, aber Verjährung läuft weiter (wird gehemmt ab Antrag)

  • Klage: Verjährung drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde und du davon wusstest — gehemmt, solange der Versicherer noch nicht in Textform entschieden hat

So hilft FYNGO

  • Ablehnungs-Check: Wir prüfen, ob die Ablehnung berechtigt ist, und legen bei gutem Ansatz Widerspruch ein — in jeder Mitgliedschaft

  • Verhandlung: Wir sprechen direkt mit dem Versicherer über Makler-Kanäle

  • Ombudsmann-Begleitung: Wir helfen beim Antrag

  • Partnerkanzlei: Bei Bedarf hilft unsere Partnerkanzlei — mit dem Modul Schaden ist eine Stunde Erstberatung im Jahr inklusive

Was FYNGO für dich tut — und was nicht

Das tun wir:

  • ✅ Ablehnungsgründe fachlich prüfen

  • ✅ Sachverhalt aufbereiten und dem Versicherer vorlegen, Widerspruch einlegen

  • ✅ Dich durch den Prozess begleiten — in jeder Mitgliedschaft, ohne Extrakosten

  • ✅ Bei Bedarf an die Partnerkanzlei oder den Ombudsmann verweisen

Das tun wir nicht:

  • ❌ Rechtsberatung erteilen — dafür gibt es Anwälte

  • ❌ Rechtsstreitigkeiten führen — das dürfen nur Rechtsanwälte

  • ❌ Garantien für den Ausgang geben

Weiterlesen

Wir schauen uns das mit dir an.

Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.

4,9 bei Google · 90 Bewertungen
Makler seit 2016Über 2.000 betreut