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Jobwechsel — was ändert sich bei deinen Versicherungen?
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Ein Jobwechsel ist mehr als nur ein neuer Arbeitsvertrag — er hat direkte Auswirkungen auf deine Versicherungssituation. Von der Krankenversicherung über die bAV bis zur BU: Einige Dinge passieren automatisch, andere musst du aktiv regeln. Hier erfährst du, worauf du achten solltest.
Krankenversicherung: Bleibt alles beim Alten?
Du bist in der GKV
Unter der JAEG: Du bleibst pflichtversichert in der GKV. Krankenkassenwechsel ist jederzeit möglich (Kündigungsfrist beachten).
Über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze): Wenn dein neues Gehalt die JAEG voraussichtlich dauerhaft überschreitet (2026: 77.400 € im Jahr bzw. 6.450 € im Monat), wirst du versicherungsfrei — du kannst in die PKV wechseln, musst aber nicht.
Du bist in der PKV
Neues Gehalt über der JAEG: Alles bleibt wie bisher.
Neues Gehalt unter der JAEG: Du wirst in der Regel wieder GKV-pflichtversichert (bis 55). Eine Befreiung, um in der PKV zu bleiben, gibt es nur in bestimmten Sonderfällen — etwa bei Teilzeit unter bestimmten Voraussetzungen oder wenn die Grenze selbst steigt — und nur auf Antrag innerhalb von drei Monaten. Wir prüfen das für dich.
Anwartschaftsversicherung: Wenn du vorübergehend unter die JAEG fällst und perspektivisch zurück in die PKV willst, sichere dir eine Anwartschaft.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Mitnehmen oder liegenlassen?
Die bAV ist einer der komplexesten Punkte beim Jobwechsel:
Durchführungsweg | Was passiert beim Jobwechsel? | Empfehlung |
|---|---|---|
Direktversicherung | Kann auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden (Portabilität nach § 4 BetrAVG). Alternativ: beitragsfrei stellen. | Übertragung prüfen — oft sinnvoll, wenn neuer AG gleichen Durchführungsweg nutzt. Sonst beitragsfrei lassen. |
Pensionskasse | Ähnlich wie Direktversicherung — Übertragung möglich, aber nicht immer sinnvoll (unterschiedliche Kassen). | Individuell prüfen. |
Pensionsfonds | Übertragung möglich. | Angebot des neuen AG vergleichen. |
Unterstützungskasse | Ansprüche bleiben erhalten (unverfallbar nach Betriebszugehörigkeit). Übertragung in der Regel nicht möglich. | Beim alten AG liegen lassen. Neuen AG nach eigener bAV fragen. |
Direktzusage | Ansprüche bleiben erhalten (unverfallbar). Übertragung nur in Ausnahmefällen. | Ansprüche dokumentieren, neuen AG nach bAV fragen. |
Wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss (mind. 15 % bei Entgeltumwandlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart) gilt auch beim neuen Arbeitgeber — das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Steuern und Sozialversicherung: Bei Übertragung oder Beitragsfreistellung einer bAV gibt es steuerliche Regeln zu beachten. Unsere Hinweise sind eine fachliche Einordnung, keine Steuerberatung — die verbindliche Einschätzung gibt dir deine Steuerberatung.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachversicherungsgarantie nutzen!
Ein Jobwechsel ist oft ein Anlass zur Nachversicherung — viele BU-Tarife erlauben es, die versicherte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn sich beruflich etwas ändert:
Gehaltserhöhung: Höheres Einkommen → höhere Versorgungslücke → BU-Rente anpassen
Berufswechsel: Dein neuer Beruf kann günstiger eingestuft werden (z. B. vom Handwerker zum Büroangestellten) → Beitrag kann sinken
Umgekehrt: Wechsel in einen risikoreicheren Beruf hat in der Regel keinen Einfluss auf den bestehenden Vertrag (Besitzstand)
Tipp: Prüfe bei jedem Jobwechsel, ob deine BU-Rente noch zu deinem Einkommen passt. Als Faustregel sollte sie etwa 75 bis 80 Prozent deines Nettoeinkommens abdecken.
Weitere Versicherungen beim Jobwechsel
Versicherung | Aktion nötig? |
|---|---|
Rechtsschutz (Arbeitsrecht) | Prüfen, ob Arbeitsrechtsschutz enthalten ist — besonders in der Probezeit wichtig. |
Unfallversicherung | Private Unfallversicherung läuft weiter. Gesetzliche Unfallversicherung wechselt automatisch zum neuen Arbeitgeber. |
Haftpflicht | Keine Änderung bei Privatpolice. Bei beruflicher Haftpflicht (z. B. Berufshaftpflicht): neuen Beruf prüfen. |
Krankentagegeld | Bei Gehaltssteigerung: Tagegeld ggf. anpassen (Überversicherungsverbot beachten). |
D&O-Versicherung (Führungskräfte) | Prüfen, ob der neue AG eine D&O stellt. Nachhaftungszeit beim alten AG klären. |
Dienstwagen → privates Kfz | Bei Wegfall des Dienstwagens: eigene Kfz-Versicherung abschließen. SF-Klasse prüfen. |
Sonderfall: Vom Angestellten in die Selbstständigkeit
Wenn du nicht in einen neuen Job, sondern in die Selbstständigkeit wechselst, ändert sich besonders viel:
Krankenversicherung: Wahl zwischen GKV (freiwillig) und PKV — sorgfältig abwägen
Altersvorsorge: In der Regel keine Rentenversicherungspflicht mehr (Ausnahmen für bestimmte Berufe, z. B. Handwerker, Lehrkräfte, Pflege) → Eigenvorsorge wird wichtig (Rürup, Schicht 3)
BU: Vertrag läuft weiter, ggf. Nachversicherung nutzen
Haftpflicht: Je nach Tätigkeit Berufs- oder Betriebshaftpflicht zusätzlich sinnvoll, für bestimmte Berufe Pflicht
→ Ausführlicher Artikel: Ich mache mich selbstständig – was brauche ich?
Checkliste: Versicherungen beim Jobwechsel
Krankenversicherung: Jahresarbeitsentgeltgrenze prüfen — PKV-Wechsel möglich oder Rückkehr in die GKV nötig?
bAV: Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder beitragsfrei stellen?
Neuen Arbeitgeber nach seinem bAV-Angebot fragen — der Zuschuss ist Pflicht
BU: Nachversicherungsgarantie prüfen, BU-Rente an das neue Gehalt anpassen
BU: Berufswechsel melden — oft folgt eine günstigere Einstufung
Krankentagegeld an das neue Gehalt anpassen
Rechtsschutz: Arbeitsrechtsschutz enthalten? Gerade in der Probezeit wichtig
Bei Wegfall des Dienstwagens: eigene Kfz-Versicherung klären
Bei Wechsel in die Selbstständigkeit: Komplett-Check aller Versicherungen
Hinweis: Ein Jobwechsel betrifft mehrere Versicherungsbereiche gleichzeitig. Welche Schritte konkret nötig sind, hängt von altem und neuem Vertrag, der Gehaltsentwicklung und deiner Familiensituation ab. Wir machen den Komplett-Check für dich.
So hilft FYNGO
Beim Jobwechsel ist der richtige Zeitpunkt entscheidend — viele Fristen laufen, und Fehler sind teuer. Wir helfen dir:
Komplett-Check: Alle Verträge auf einen Blick — was muss angepasst, übertragen oder gekündigt werden?
bAV-Beratung: Übertragung oder Neuabschluss beim neuen Arbeitgeber — wir vergleichen die Optionen
BU-Optimierung: Nachversicherung nutzen, Berufswechsel melden, Beitrag optimieren
PKV/GKV-Wechsel: Wenn nötig, begleiten wir den Prozess — inkl. Anwartschaft
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Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
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