Lebenslagen
Jobcenter & Grundsicherungsgeld: Bleibt meine private Rentenversicherung geschützt?
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Du beantragst Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und fragst dich, ob du deine private Rentenversicherung erst aufbrauchen musst? Gute Nachricht: Deine Altersvorsorge ist in der Regel geschützt. Hier erfährst du, was gilt und wie du vorgehst.
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 01.07.2026 gilt beim Grundsicherungsgeld: Versicherungsverträge, die für deine Altersvorsorge bestimmt sind, zählen in der Regel nicht zu deinem Vermögen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II).
Dazu gehören zum Beispiel private Rentenversicherungen, Rürup-Renten, Kapitallebensversicherungen mit Laufzeit bis ins Rentenalter und deine betriebliche Altersvorsorge.
Eine Obergrenze gibt es dafür nicht. Das war schon beim Bürgergeld so und gilt beim Grundsicherungsgeld unverändert weiter.
Deine Versicherung bleibt also, was sie ist: deine Vorsorge für später.
Wie viel Vermögen darfst du behalten?
Neben deiner Altersvorsorge darfst du Erspartes bis zu einem Freibetrag behalten. Er richtet sich nach deinem Alter:
Dein Alter | Freibetrag pro Person |
|---|---|
bis 30 Jahre | 5.000 € |
ab 31 Jahren | 10.000 € |
ab 41 Jahren | 12.500 € |
ab 51 Jahren | 20.000 € |
Lebst du mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft, können nicht genutzte Freibeträge untereinander verrechnet werden. Auch ein angemessenes Auto (in der Regel bis 15.000 € Verkaufswert) bleibt normalerweise außen vor.
Was zählt als Altersvorsorge – und was eher nicht?
In der Regel geschützt:
Private Rentenversicherung (klassisch oder fondsgebunden)
Rürup-Rente (Basisrente)
Betriebliche Altersvorsorge
Kapitallebensversicherung, die bis ins Rentenalter läuft
Riester-Verträge, auch als Bank- oder Fondssparplan (staatlich geförderte Altersvorsorge)
ab dem 01.01.2027 das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot – es ist wie Riester geschützt
Zählt meist als Vermögen:
Girokonto, Tagesgeld, Sparbuch, Bargeld
Fonds-, ETF- oder Aktiendepots ohne staatliche Förderung – auch wenn du sie fürs Alter gedacht hast (sie fallen unter deinen Freibetrag)
Versicherungen mit kurzer Laufzeit oder erkennbarem Sparzweck (zum Beispiel fürs Auto)
Gut zu wissen: Entscheidend ist der Zweck deines Vertrags. Ein Vertrag, der bis zu deinem Rentenalter läuft, ist klar für deine Vorsorge gedacht. Für Selbstständige gibt es zusätzliche Spielräume.
Das Jobcenter hat deinen Vertrag trotzdem angerechnet?
Das kommt vor. So gehst du vor:
Bescheid genau ansehen: In der Vermögensaufstellung steht deine Versicherung oft unter „Altersvorsorge / Versicherung".
Widerspruch einlegen: Dafür hast du einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids – online, schriftlich oder direkt beim Jobcenter. Am besten erledigst du das zeitnah.
Nachweis beilegen: Eine Bestätigung deines Versicherers zu Vertragsart und Laufzeit hilft dem Jobcenter bei der Prüfung. Die besorgen wir dir gern.
Vertrag weiterlaufen lassen: Bitte kündige deine Altersvorsorge nicht vorschnell. Wird es mit den Beiträgen gerade eng, gibt es meist bessere Wege, zum Beispiel eine Beitragspause oder Beitragsfreistellung. Sprich uns einfach an.
Tipp: Die verbindliche Entscheidung trifft das Jobcenter. Für eine rechtliche Prüfung deines Bescheids sind Sozialverbände wie der VdK, eine Sozialberatungsstelle oder ein Anwalt für Sozialrecht die richtige Adresse.
Und im Rentenalter?
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Sozialamt zuständig, und dort gelten eigene Regeln. Private Renten- und Lebensversicherungen können dort anders bewertet werden. Lass dich in diesem Fall individuell beraten.
So hilft FYNGO: Wir schauen uns deinen Vertrag an, ordnen ein, ob er als Altersvorsorge gilt, und besorgen dir die Bestätigung deines Versicherers für das Jobcenter. So bleibt deine Vorsorge da, wo sie hingehört: bei dir. Schick uns einfach deinen Bescheid – welche Frage dazu können wir dir abnehmen?
Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
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