Lebenslagen
Ich habe geheiratet – was ändert sich?
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Kurz gesagt: Drei Verträge könnt ihr nach der Hochzeit zusammenlegen — Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz. Einer reicht jeweils, der zweite kann in der Regel weg. Neu dazu kommen sollten Risikoleben und ein Blick auf die Bezugsberechtigten eurer bestehenden Lebens-, Risikolebens- und Unfallversicherungen. Und die Namensänderung muss überall durch.
Herzlichen Glückwunsch! 💍 Eine Hochzeit ist ein schöner Anlass — und auch der perfekte Zeitpunkt, deine Versicherungen zu prüfen.
Was sich ändern kann
Zusammenführen von Verträgen
Wenn beide Partner eigene Versicherungen haben, können viele davon zusammengelegt werden:
Haftpflichtversicherung — Ein Vertrag reicht für Ehepaare
Hausratversicherung — Ein gemeinsamer Vertrag, ggf. Summe anpassen
Rechtsschutzversicherung — Familientarif ist oft günstiger
Namensänderung
Bei Namensänderung müssen alle Verträge aktualisiert werden. Wir übernehmen das für dich.
Neue Absicherungsbedürfnisse
Durch die Ehe ändern sich oft auch die Prioritäten:
Risikolebensversicherung — Absicherung des Partners, besonders bei gemeinsamen Krediten
Altersvorsorge — Gemeinsame Planung sinnvoll
Berufsunfähigkeit — Wenn ein Partner vom anderen finanziell abhängt
So hilft FYNGO
Melde uns deine Hochzeit. Wir:
Prüfen, welche Verträge zusammengelegt werden können
Aktualisieren Namen und Daten
Beraten dich zu neuen Absicherungsthemen
So hilft FYNGO: Oft weniger Verträge und weniger Beitrag bei gleich gutem Schutz — Heiraten kann sich auch versicherungstechnisch lohnen. Melde uns deine Hochzeit, den Rest erledigen wir.
✅ Checkliste Heirat
FYNGO über die Hochzeit informieren
Haftpflicht: auf Familientarif umstellen, den zweiten Vertrag kündigen bzw. aufheben lassen (bei Doppelversicherung meist möglich)
Hausrat: zusammenlegen, Versicherungssumme anpassen
Rechtsschutz: Familientarif prüfen
Namensänderung bei allen Versicherern
Risikolebensversicherung: Absicherung des Partners prüfen
Risikoleben, Lebens- und Unfallversicherung: Bezugsberechtigte aktualisieren
Berufsunfähigkeit: Absicherungshöhe prüfen, wenn ein Partner vom Einkommen des anderen abhängt
Altersvorsorge: gemeinsame Planung starten
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Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
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