Schaden & Leistung

Einbruch oder Diebstahl melden — Schritt für Schritt

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Hagelschaden an der Motorhaube eines grünen Autos

Ein Einbruch ist ein Schock — aber gerade jetzt ist es wichtig, besonnen zu handeln. Was du sofort tun solltest, welche Versicherung zahlt und wie du den Schaden richtig meldest, erfährst du hier.

Sofortmaßnahmen

  • Nicht aufräumen! — Lass alles so, wie du es vorgefunden hast. Die Polizei muss Spuren sichern.

  • Polizei rufen — 110 anrufen. Bei Einbruch immer Anzeige erstatten — die Versicherungsbedingungen verlangen das in der Regel

  • Wohnung/Haus verlassen — wenn du nicht sicher bist, ob der Täter noch im Gebäude ist

  • Stehlgut-Liste erstellen — was fehlt? Notiere alles, auch wenn dir erst später Dinge auffallen

  • Fotos machen — NACHDEM die Polizei Spuren gesichert hat: Einbruchspuren (Fenster, Türen), durchwühlte Räume, beschädigte Gegenstände

  • Schlösser austauschen — wenn Schlüssel gestohlen wurden: möglichst schnell neue Schlösser. Die Kosten übernimmt in der Regel die Hausratversicherung (am besten vorher kurz melden)

  • Karten sperren — bei gestohlenen EC-/Kreditkarten: Sperrnotruf 116 116

Welche Versicherung zahlt?

Was wurde gestohlen/beschädigt?

Zuständige Versicherung

Möbel, Elektronik, Schmuck, Kleidung, Bargeld

Hausratversicherung

Eingangstür aufgebrochen, Fenster eingeschlagen

Wohngebäudeversicherung (Gebäudeschaden) + Hausrat (gestohlener Inhalt)

Fahrrad aus Keller/Garage gestohlen

Hausratversicherung (wenn Fahrraddiebstahl eingeschlossen)

Fahrrad draußen gestohlen (angeschlossen)

Hausratversicherung mit Fahrradklausel oder separate Fahrradversicherung

Taschendiebstahl unterwegs

Einfacher Taschendiebstahl ist in der Regel nicht über die Hausrat versichert — manche Tarife bieten ihn als Zusatzbaustein. Raub (mit Gewalt oder Drohung) ist über die Außenversicherung der Hausrat meist mitversichert, in der Regel für bis zu 3 Monate außer Haus und mit begrenzter Summe

Einbruch ins Auto

Teilkasko (fest eingebaute Teile, z. B. Radio) / Hausrat (persönliche Gegenstände — nur je nach Tarif, oft ausgeschlossen)

Vandalismus nach einem Einbruch

Hausrat (beschädigter Inhalt) + Wohngebäude (Gebäudeschaden)

Vandalismus ohne Einbruch

In der Regel nicht im Standardschutz — je nach Tarif über einen Zusatzbaustein (z. B. in der Wohngebäudeversicherung)

Was musst du melden?

Der Versicherer braucht:

  • Polizeiliches Aktenzeichen (ohne Anzeige kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern)

  • Stehlgut-Liste — was fehlt? Mit Wertangabe und Kaufbelegen/Fotos wenn möglich

  • Schadenliste — was wurde beschädigt? (Fenster, Türen, Möbel)

  • Fotos der Einbruchspuren und beschädigten Räume

  • Wann wurde der Einbruch entdeckt? Wann warst du zuletzt zu Hause?

  • Wie wurde eingebrochen? (Fenster aufgehebelt, Tür aufgebrochen, Schloss geknackt)

So meldest du den Schaden

  1. Polizei — Anzeige erstatten (110 oder nächste Dienststelle)

  2. FYNGO kontaktieren — wir melden den Schaden für dich und begleiten den Prozess

  3. Oder direkt beim Versicherer — Schadenhotline / Online-Portal

  4. Stehlgut-Liste nachreichen — bei Polizei und Versicherer, so schnell wie möglich. Was dir später noch auffällt, kannst du ergänzen.

Fristen

Wichtig: Melde den Einbruch unverzüglich, am besten innerhalb weniger Tage — die genaue Frist steht in den Bedingungen deines Vertrags. Die Polizeianzeige erstattest du sofort. Ohne Anzeige kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Entschädigungsgrenzen beachten

Die Hausratversicherung hat für bestimmte Gegenstände Sublimits:

Gegenstand

Typisches Sublimit

Bargeld

1.000–1.500 €

Schmuck und Uhren (nicht im Tresor)

20.000–25.000 € (im Tresor: höher)

Fahrräder

1–5 % der Versicherungssumme oder separate Fahrradklausel

Wertsachen gesamt

20–30 % der Versicherungssumme

Tipp: Bewahre wertvolle Gegenstände in einem zertifizierten Tresor auf (VdS-Klasse). Das erhöht die Entschädigungsgrenze für Schmuck und Bargeld deutlich — je nach Tresorklasse auf 50.000 bis 100.000 € oder mehr.

Nach dem Einbruch: Sicherheit verbessern

  • Wohnung provisorisch sichern — aufgebrochene Türen oder Fenster vorübergehend verschließen (Schlüsseldienst, Notverglasung)

  • Größere Reparaturen abstimmen — am besten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen

  • Fenster- und Türsicherungen nachrüsten, Zeitschaltuhren für Licht nutzen, Nachbarn informieren

  • Grobe Fahrlässigkeit im Blick behalten — ein gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür kann zu Kürzungen führen. Viele gute Tarife verzichten darauf ganz oder bis zu einer Grenze — wir schauen gern mit dir, wie das in deinem Vertrag geregelt ist.

Typische Fehler vermeiden

  • Keine Polizeianzeige — ohne Aktenzeichen riskierst du die Leistung

  • Aufräumen vor der Spurensicherung — Polizei muss zuerst Spuren sichern

  • Stehlgut-Liste unvollständig — nimm dir Zeit, geh Raum für Raum durch. Du kannst nachträglich ergänzen.

  • Übertreiben — falsche oder überhöhte Angaben sind Versicherungsbetrug (Straftat!)

  • Kaufbelege nicht aufbewahrt — ohne Nachweis wird der Zeitwert geschätzt (oft niedrig). Tipp: Kaufbelege digital archivieren.

Hinweis: Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl — also wenn der Täter in einen verschlossenen Raum einbricht. Einfacher Diebstahl (etwa ein Paket von der Haustür oder ein offenes Fenster im Erdgeschoss) ist in der Regel nicht versichert.

So hilft FYNGO

  • Schaden für dich melden — wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer

  • Stehlgut-Liste prüfen — hast du an alles gedacht? Wir helfen beim Durchgehen.

  • Leistung prüfen — wir prüfen, ob der Versicherer korrekt abrechnet (Neuwert vs. Zeitwert, Sublimits)

  • Sicherheit nachrüsten — nach dem Einbruch: braucht dein Versicherungsschutz ein Update? (Alarmanlagen, Schlösser, Tresor)

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Wir schauen uns das mit dir an.

Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.

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