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Transport & Logistik
Wer Güter transportiert, haftet — aber begrenzt. Für den Frachtführer ist das ein Risiko, für den Absender eine Lücke. Beide Seiten brauchen eine eigene Lösung.
Verkehrshaftung schützt den Frachtführer, nicht die Ware
Gesetzliche Haftung ist nach Gewicht begrenzt
Warentransportversicherung ersetzt den echten Warenwert
★★★★★ 4,9 bei Google · 88 Bewertungen · IHK §34d/§34f · 2.000+ Kunden
8,33 SZR/kg
beträgt der gesetzliche Haftungshöchstbetrag des Frachtführers je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung — im nationalen wie im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr.
§ 431 Handelsgesetzbuch, Art. 23 CMR
Pflichtnachweis
gilt für Güterkraftverkehrsunternehmen: Sie müssen eine Haftpflichtversicherung für Güterschäden unterhalten und nachweisen.
§ 7a Güterkraftverkehrsgesetz
Werkverkehr
ist eigener Transport eigener Güter. Hier gibt es keinen Frachtführer und keine Haftung — also auch niemanden, der ersetzt.
§ 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz
Alle Zahlen mit vollständiger Quellenangabe am Ende dieser Seite.
Im Transport gibt es zwei völlig verschiedene Versicherungen. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt den Frachtführer oder Spediteur vor Ansprüchen aus der gesetzlichen Haftung. Die Warentransportversicherung schützt den Eigentümer der Ware und ersetzt ihren tatsächlichen Wert — unabhängig davon, ob jemand haftet und wie weit diese Haftung reicht.
IN EINEM SATZ
Haftung ersetzt Gewicht. Eine Warentransportversicherung ersetzt Wert.
Eine Palette mit Serverhardware im Wert von 60.000 € verschwindet, Gewicht 200 Kilogramm.
Die gesetzliche Haftung begrenzt die Entschädigung auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm — ein Bruchteil des Warenwerts. Nur eine Warentransportversicherung ersetzt die Differenz. Genau deshalb gilt: je höher der Wert pro Kilo, desto größer die Lücke.
Ein Fahrer eines Speditionsbetriebs verursacht einen Unfall; die geladenen Möbel sind unbrauchbar.
Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die Ansprüche des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Haftung und wehrt überhöhte Forderungen ab. Für den Auftraggeber bleibt trotzdem die Differenz zum tatsächlichen Wert — wenn er keine eigene Deckung hat.
Ein Handwerksbetrieb fährt Material und teures Werkzeug im eigenen Transporter; der Wagen wird aufgebrochen.
Im Werkverkehr gibt es keinen Frachtführer, also auch keine Haftung und keine Verkehrshaftungsversicherung. Hier hilft nur eine Warentransport- oder Werkverkehrsversicherung — eine der häufigsten Lücken in Handwerksbetrieben.
Illustrative Beispiele — typische Schadenszenarien, keine konkreten FYNGO-Kundenfälle. Was tatsächlich geleistet wird, hängt vom Tarif, der Deckungssumme und dem Schadenhergang ab.
Ob Sie sich neu absichern möchten, schon einen Vertrag haben oder gerade einen Schaden am Hals haben — suchen Sie sich aus, was auf Sie zutrifft.
DU BIST NOCH NICHT ABGESICHERT
Wir vergleichen über 50 Anbieter und prüfen die Klauseln, nicht nur den Preis. Sie bekommen eine konkrete Empfehlung mit Begründung — und wir richten den Vertrag für Sie ein.
DU HAST SCHON EINEN VERTRAG
Schicken Sie uns Ihre Police. Wir prüfen Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Klauseln und rechnen Ihnen vor, was sich verbessern lässt. Über unsere Anbindungen kommen wir häufig an Konditionen und Deckungserweiterungen, die es im freien Vergleich nicht gibt.
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Sie melden einmal — bei uns. Wir melden beim Versicherer, machen das Formular mit Ihnen fertig, behalten die Fristen im Blick und haken nach — in jeder Mitgliedschaft. Mit dem Modul Schaden kümmern wir uns zusätzlich um alles drumherum.
Und damit es so bleibt: Wenn sich in Ihrem Betrieb etwas ändert, melden wir uns — nicht erst, wenn Sie anrufen. Wie eng wir Sie dabei begleiten, bestimmt Ihre Mitgliedschaft.
Beratung, Vermittlung und der Abschluss gehören für uns zur Maklerpflicht — die bekommen Sie in jeder Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bestimmt, wie eng wir Sie danach im Alltag begleiten.
Mehr als Maklerpflicht — für jedes Unternehmen inklusive.
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Das bekommt jedes Unternehmen bei FYNGO — ohne Aufpreis und ohne Bedingung.
Für alle, die noch mehr wollen: Jedes Modul hebt einen Bereich eine Stufe höher. Einzeln dazubuchbar, gestaffelt nach Aufwand, sechs Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar — alle drei zusammen sind complete+.
Preise pro Unternehmen und Monat zzgl. USt. Die Staffel richtet sich beim R&B-Check nach den Verträgen im Prüfumfang (bis 10 · 11–30 · 31–75 · darüber individuell), beim Modul Schaden nach dem Schadenaufkommen der letzten drei Jahre (bis 2 · 3–6 · 7–15 Schäden pro Jahr · darüber individuell). complete+ und Module laufen beim Start mindestens sechs Monate (bis zum Monatsende), danach sind sie jederzeit zum Monatsende kündbar. Bucht Ihr Unternehmen complete+, ist die Geschäftsführung privat inklusive.
WAS DAS BEI DIESER SPARTE HEISST
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Policen, Deckungssummen und Nachweise liegen in der digitalen Versicherungsakte — griffbereit für Auftraggeber und Behörden.
Modul R&B-Check
Zusätzlich prüfen wir bei neuen Auftraggebern, ob deren Transportbedingungen über die gesetzliche Haftung hinausgehen — diese Vereinbarungen sind nicht automatisch mitversichert.
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Den Versicherer übernehmen wir ohnehin für Sie. Zusätzlich beschaffen wir Frachtpapiere, Schadenprotokolle und Belege und stimmen uns mit Sachverständigen ab.
Die Prämie für den Versicherungsvertrag zahlen Sie direkt an den Versicherer. Ihre Mitgliedschaft ist die laufende Betreuung durch FYNGO und läuft getrennt davon.
Die Punkte, an denen sich gute von schlechten Verträgen unterscheiden.
Artikel aus unserem Help Center, die zu dieser Sparte passen.
BERATEN VON
Gründer von FYNGO · IHK §34d und §34f · IHK Start-Up-Center-Berater · seit 2016 im Versicherungsmarkt
Im Transport ist die Standardfrage: Was wiegt die Sendung und was ist sie wert? Wenn der Wert pro Kilo hoch ist, reicht die gesetzliche Haftung nie. Diese eine Rechnung machen wir mit jedem Logistikkunden, bevor wir über Tarife reden.
Fünfzehn bis dreißig Minuten Gespräch. Wir hören zu, prüfen und empfehlen — ohne Verkaufsdruck.
QUELLEN UND STAND DER RECHERCHE
Versicherung ist ein Thema, bei dem es um Geld und Existenz geht. Deshalb legen wir unsere Datengrundlage offen. Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den hier genannten Primärquellen.
Haftungshöchstbetrag von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm
§ 431 Handelsgesetzbuch
Gleiche Haftungsgrenze im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr
Art. 23 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nachweispflicht einer Güterschadenhaftpflichtversicherung
§ 7a Güterkraftverkehrsgesetz
Haftung des Frachtführers für Verlust und Beschädigung
§§ 425 ff. Handelsgesetzbuch
Methodik: Wir nutzen ausschließlich Primärquellen — Aufsicht, Branchenverbände und Verbraucherportale mit eigener Erhebung. Vergleichsportale ohne eigene Methodik und Anbieter-PR verwenden wir nicht. Aktualisierung mindestens halbjährlich.