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Widerruf & Kündigung — deine Rechte Schritt für Schritt
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Du hast einen Vertrag abgeschlossen und bist dir nicht mehr sicher? Oder du willst einen bestehenden Vertrag kündigen? Hier erfährst du, welche Rechte du hast, welche Fristen gelten und wie du vorgehst — und warum sich ein kurzes Gespräch mit uns vorher fast immer lohnt.
Widerrufsrecht — nach Vertragsabschluss
Nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrags hast du in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht — egal ob online, am Telefon oder im persönlichen Gespräch abgeschlossen:
Die meisten Versicherungen (z. B. Sach, Kfz, Kranken): 14 Tage
Lebensversicherungen (inkl. BU und private Rente): 30 Tage
Die Frist beginnt in der Regel erst, wenn du Police, Vertragsbedingungen, Informationen und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast. Ausnahmen gibt es z. B. bei sehr kurzen Verträgen mit weniger als einem Monat Laufzeit.
So widerrufst du
In Textform — per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Anruf reicht nicht.
Fristgerecht — es zählt das rechtzeitige Absenden, nicht der Eingang
An den Versicherer — wir helfen dir gern beim Formulieren oder übernehmen das für dich
Was passiert nach dem Widerruf?
Der Vertrag endet, du bist nicht mehr daran gebunden
Hatte der Versicherungsschutz noch nicht begonnen, bekommst du deine Beiträge in der Regel vollständig zurück
Hatte der Schutz auf deinen Wunsch schon begonnen, endet er mit dem Zugang deines Widerrufs. Erstattet wird dann in der Regel der Beitragsanteil für die Zeit nach dem Widerruf — für die Zeit davor darf der Versicherer den Beitrag behalten
Fehlte in der Belehrung der Hinweis auf diese Folgen, kann der Versicherer unter Umständen mehr erstatten müssen (z. B. die Beiträge des ersten Versicherungsjahres)
Kündigungsrecht — bestehende Verträge beenden
Ordentliche Kündigung
Zeitpunkt: zum Ende der Vertragslaufzeit (Hauptfälligkeit)
Frist: in der Regel drei Monate zum Ablauf, bei der Kfz-Versicherung meist ein Monat (oft zum 30. November) — die genaue Frist steht in deiner Police
Lange Laufzeiten: Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kannst du in der Regel zum Ende des dritten Jahres kündigen
Form: Textform genügt in der Regel (z. B. E-Mail). Hast du den Vertrag online abgeschlossen, kannst du ihn meist auch über den Kündigungsbutton auf der Website des Versicherers kündigen
Die Vertragslaufzeit findest du in deiner Police oder in deiner FYNGO-App
Besonderheiten: Lebens- und Rentenversicherungen sind in der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündbar (oft lohnt sich vorher ein Blick auf die Alternativen, siehe unten). Für die Krankenversicherung gelten eigene Regeln, je nachdem ob du gesetzlich oder privat versichert bist
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen kannst du außerordentlich kündigen — in der Regel innerhalb eines Monats:
Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung — in vielen Sparten (z. B. Sach, Kfz, Krankenversicherung), nicht in allen. Die Frist läuft meist ab Zugang der Mitteilung
Schadenfall — in der Sach- und Haftpflichtversicherung können beide Seiten nach einem Schaden kündigen, meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung
Verkauf von Auto oder Immobilie — die Versicherung geht grundsätzlich auf den Käufer über (§§ 95, 122 VVG). Käufer und Versicherer können den Vertrag dann kündigen. Melde uns den Verkauf, wir kümmern uns gern darum
Wegfall des versicherten Risikos — z. B. wenn das Fahrzeug verschrottet und endgültig abgemeldet wird oder du ausziehst. Der Vertrag endet dann in der Regel oder wird angepasst — melde es uns, wir klären das für dich
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Der Vertrag verlängert sich meist um ein weiteres Jahr. Sprich mit uns — wir prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht greift, und behalten die nächste Frist für dich im Blick.
Wann du besser zweimal überlegst
Berufsunfähigkeitsversicherung — eine neue zu bekommen ist mit höherem Alter oder neuen Vorerkrankungen oft schwerer oder teurer
Private Krankenversicherung — Alterungsrückstellungen gehen beim Wechsel zu einem anderen Versicherer großteils verloren
Lebens- oder Rentenversicherung — in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, kurz vor Ablauf verschenkst du zudem häufig Schlussüberschüsse. Eine Beitragsfreistellung kann die bessere Lösung sein
So kündigst oder widerrufst du über FYNGO
Du musst dich nicht selbst darum kümmern. Melde dich bei uns und teile mit, welchen Vertrag es betrifft. Wir:
prüfen für dich — Ist die Kündigung sinnvoll? Gibt es Alternativen? Ist die Frist noch einzuhalten?
setzen um — wir kündigen in deinem Auftrag beim Versicherer, auf Grundlage deiner Maklervollmacht
stellen sicher, dass kein Versicherungsschutz ungewollt wegfällt
Bevor du kündigst: Kündige eine Versicherung am besten erst, wenn ein neuer Schutz besteht — besonders bei existenziellen Absicherungen wie Haftpflicht, Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeit. Sprich vorher mit uns.
Häufige Fragen
So hilft FYNGO: Wir beraten dich ehrlich — auch wenn das bedeutet, einen Vertrag zu behalten. Vor jeder Kündigung prüfen wir Alternativen für dich.
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Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.


