Mehr als Maklerpflicht — für jedes Unternehmen inklusive.
- Ein Team, das Ihr Unternehmen kennt
- Ihre digitale Versicherungsakte
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Bauleistung
Sturm reißt das Gerüst um, Starkregen flutet die Baugrube, nachts verschwindet Material: In der Bauphase gehört der Rohbau noch niemandem richtig — und genau dann ist er am verletzlichsten.
Schutz während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme
Bauherr und ausführende Unternehmen gemeinsam versichert
Mängel der eigenen Leistung bleiben ausgeschlossen
★★★★★ 4,9 bei Google · 88 Bewertungen · IHK §34d/§34f · 2.000+ Kunden
Bis zur Abnahme
trägt der Unternehmer die Gefahr für die Bauleistung. Erst mit der Abnahme geht sie auf den Bauherrn über.
§ 644 Bürgerliches Gesetzbuch
§ 7 VOB/B
regelt bei VOB-Verträgen den Sonderfall: Bei unabwendbaren Ereignissen wie Sturm oder Hochwasser vor Abnahme ist die beschädigte Leistung dem Auftragnehmer zu vergüten.
§ 7 VOB Teil B
Unvorhergesehen
ist das Schlüsselwort: Gedeckt sind Schäden, die weder der Bauherr noch die ausführenden Unternehmen mit zumutbarer Sorgfalt vorhersehen konnten.
Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABN)
Alle Zahlen mit vollständiger Quellenangabe am Ende dieser Seite.
Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen an der Bauleistung während der Bauzeit. Versichert sind Bauherr und die am Bau beteiligten Unternehmen. Sie greift bei Elementarereignissen, ungewöhnlicher Witterung, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile und Fehlern am Bau — nicht bei Mängeln der eigenen Leistung.
IN EINEM SATZ
Sie versichert das Bauwerk, nicht die Baufirma. Und sie endet mit der Abnahme.
Ein Gewitter setzt die offene Baugrube unter Wasser; Fundamentschalung und Bewehrung müssen erneuert werden.
Ungewöhnliche Witterungseinflüsse gehören zum Kern der Deckung. Ohne Bauleistungsversicherung streiten Bauherr und Bauunternehmen darüber, wer die Mehrkosten trägt — mit ihr wird der Schaden reguliert und weitergebaut.
Über ein Wochenende verschwinden bereits montierte Heizkörper und Kupferleitungen.
Fest eingebaute Teile sind versichert, lose gelagertes Material in der Regel nur mit besonderer Vereinbarung. Diese Unterscheidung überrascht viele Bauherren — sie steht im Vertrag und lässt sich vorher erweitern.
Ein Sturm reißt die frisch aufgestellte Dachkonstruktion herunter, bevor sie verschalt ist.
Bei einem VOB-Vertrag muss der Bauherr die beschädigte Leistung nach § 7 VOB/B vergüten, obwohl sie zerstört ist. Die Bauleistungsversicherung übernimmt genau diese Position — sie ist deshalb bei VOB-Verträgen praktisch unverzichtbar.
Illustrative Beispiele — typische Schadenszenarien, keine konkreten FYNGO-Kundenfälle. Was tatsächlich geleistet wird, hängt vom Tarif, der Deckungssumme und dem Schadenhergang ab.
Ob Sie sich neu absichern möchten, schon einen Vertrag haben oder gerade einen Schaden am Hals haben — suchen Sie sich aus, was auf Sie zutrifft.
DU BIST NOCH NICHT ABGESICHERT
Wir vergleichen über 50 Anbieter und prüfen die Klauseln, nicht nur den Preis. Sie bekommen eine konkrete Empfehlung mit Begründung — und wir richten den Vertrag für Sie ein.
DU HAST SCHON EINEN VERTRAG
Schicken Sie uns Ihre Police. Wir prüfen Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Klauseln und rechnen Ihnen vor, was sich verbessern lässt. Über unsere Anbindungen kommen wir häufig an Konditionen und Deckungserweiterungen, die es im freien Vergleich nicht gibt.
ES IST SCHON ETWAS PASSIERT
Sie melden einmal — bei uns. Wir melden beim Versicherer, machen das Formular mit Ihnen fertig, behalten die Fristen im Blick und haken nach — in jeder Mitgliedschaft. Mit dem Modul Schaden kümmern wir uns zusätzlich um alles drumherum.
Und damit es so bleibt: Wenn sich in Ihrem Betrieb etwas ändert, melden wir uns — nicht erst, wenn Sie anrufen. Wie eng wir Sie dabei begleiten, bestimmt Ihre Mitgliedschaft.
Beratung, Vermittlung und der Abschluss gehören für uns zur Maklerpflicht — die bekommen Sie in jeder Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bestimmt, wie eng wir Sie danach im Alltag begleiten.
Mehr als Maklerpflicht — für jedes Unternehmen inklusive.
„Wir kümmern uns proaktiv um alles.“
Das bekommt jedes Unternehmen bei FYNGO — ohne Aufpreis und ohne Bedingung.
Für alle, die noch mehr wollen: Jedes Modul hebt einen Bereich eine Stufe höher. Einzeln dazubuchbar, gestaffelt nach Aufwand, sechs Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar — alle drei zusammen sind complete+.
Preise pro Unternehmen und Monat zzgl. USt. Die Staffel richtet sich beim R&B-Check nach den Verträgen im Prüfumfang (bis 10 · 11–30 · 31–75 · darüber individuell), beim Modul Schaden nach dem Schadenaufkommen der letzten drei Jahre (bis 2 · 3–6 · 7–15 Schäden pro Jahr · darüber individuell). complete+ und Module laufen beim Start mindestens sechs Monate (bis zum Monatsende), danach sind sie jederzeit zum Monatsende kündbar. Bucht Ihr Unternehmen complete+, ist die Geschäftsführung privat inklusive.
WAS DAS BEI DIESER SPARTE HEISST
safe+
Police, Bausumme und Bauzeit liegen in der digitalen Versicherungsakte, samt Nachweis für Bank und Bauunternehmen.
Modul R&B-Check
Zusätzlich verfolgen wir die Bauzeit: Verzögert sich das Projekt, verlängern wir den Vertrag rechtzeitig, bevor die Deckung ausläuft.
Modul Schaden
Den Versicherer übernehmen wir ohnehin für Sie. Zusätzlich koordinieren wir Gutachter und Handwerker, stimmen Termine mit Bauleitung und Bauunternehmen ab und beschaffen Belege und Kostenaufstellungen.
Die Prämie für den Versicherungsvertrag zahlen Sie direkt an den Versicherer. Ihre Mitgliedschaft ist die laufende Betreuung durch FYNGO und läuft getrennt davon.
Die Punkte, an denen sich gute von schlechten Verträgen unterscheiden.
Artikel aus unserem Help Center, die zu dieser Sparte passen.
BERATEN VON
Gründer von FYNGO · IHK §34d und §34f · IHK Start-Up-Center-Berater · seit 2016 im Versicherungsmarkt
Auf der Baustelle ist die Frage nie, ob etwas passiert, sondern wer es zahlt. Ohne Bauleistungsversicherung streiten Bauherr und Bauunternehmen — und gebaut wird in der Zeit nicht. Sie kostet ein paar Promille der Bausumme und nimmt genau diesen Streit raus.
Fünfzehn bis dreißig Minuten Gespräch. Wir hören zu, prüfen und empfehlen — ohne Verkaufsdruck.
QUELLEN UND STAND DER RECHERCHE
Versicherung ist ein Thema, bei dem es um Geld und Existenz geht. Deshalb legen wir unsere Datengrundlage offen. Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus den hier genannten Primärquellen.
Gefahrtragung bis zur Abnahme durch den Unternehmer
§ 644 Bürgerliches Gesetzbuch
Vergütung bei Schäden durch unabwendbare Ereignisse vor Abnahme
§ 7 VOB Teil B
Deckung unvorhergesehener Beschädigungen der Bauleistung
Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABN)
Anteilige Kürzung bei Unterversicherung
§ 75 Versicherungsvertragsgesetz
Methodik: Wir nutzen ausschließlich Primärquellen — Aufsicht, Branchenverbände und Verbraucherportale mit eigener Erhebung. Vergleichsportale ohne eigene Methodik und Anbieter-PR verwenden wir nicht. Aktualisierung mindestens halbjährlich.