Verfügungsberechtigung
Hier gibt es Einzelverfügungsberechtigung der Kontoinhaber. Jeder Kontoinhaber kann allein über das Konto verfügen.
Eröffnung und Auflösung
Eröffnung und Auflösung sind nur gemeinsam möglich.
Bei Tod
Beim Tod eines Kontoinhabers bleibt das Verfügungsrecht des überlebenden Kontoinhabers uneingeschränkt bestehen.
Verfügungsberechtigung
Hier gibt es gemeinschaftliche Verfügung der Kontoinhaber. Die Kontoinhaber können nur gemeinsam über das Konto verfügen.
Eröffnung und Auflösung
Eröffnung und Auflösung sind nur gemeinsam möglich.
Bei Tod
Beim Tod eines Kontoinhabers kann der überlebende Kontoinhaber nur gemeinsam mit den Erben des verstorbenen Inhabers über das Konto verfügen.
Vorsicht bei der Auswahl!
Im Dschungel der Versicherungen ist es sehr schwer die richtige zu finden. Ein Fehler kann hier extrem teuer werden und im Alter sogar die Existenz gefährden. Vor allem bei Portalen ist Vorsicht geboten, denn diese priorisieren in der Regel Versicherungen mit hohen Provisionen!
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